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Beitrag Nr. 1280-1
29.10.2008 18:33
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Beitrag Nr. 1280-3
30.10.2008 14:11
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BehFra schrieb in Beitrag Nr. 1280-2:Schauen die Menschen nur öffentlich rechtliche Sender, sind sie von der GEZ befreit.
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Beitrag Nr. 1280-5
31.10.2008 17:28
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BehFra schrieb in Beitrag Nr. 1280-4:Wenn Du Uwe, eidesstattlich erklärst kein privates Fernsehen mehr zu schauen, dann sei es so.
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Beitrag Nr. 1280-7
02.11.2008 14:28
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BehFra schrieb in Beitrag Nr. 1280-6:Manche Dinge, sollte man dem logischen Verständnis nach, innerhalb einer Lebensgemeinschaft, doch selbst rausfinden.
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Beitrag Nr. 1280-9
02.11.2008 15:35
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BehFra schrieb in Beitrag Nr. 1280-8:Richtig Uwe, stimmt ganz genau ich bin ein Spinner, der sich so seine Welt zusammen spinnt, damit jemand wie Du da irgendwann reinfliegt, aber deswegen brauchst Du, Dich nicht gleich entschuldigen.
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Beitrag Nr. 1280-11
02.11.2008 23:12
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BehFra schrieb in Beitrag Nr. 1280-10:Bis jetzt hat noch niemand gelacht.
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Beitrag Nr. 1280-13
05.11.2008 13:26
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.