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Beitrag Nr. 1256-1
30.09.2008 12:21
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Beitrag Nr. 1256-2
30.09.2008 13:53
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Beitrag Nr. 1256-3
30.09.2008 15:22
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Beitrag Nr. 1256-4
01.10.2008 09:02
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Beitrag Nr. 1256-5
01.10.2008 11:04
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James schrieb in Beitrag Nr. 1256-3:und wenn Gott den Menschen erschaffen hat, hat er ihm auch alle Eigenschaften gegeben die er hat, also auch diesen Drang danach nach ihm und dem Anfang von allem zu suchen und zu begreifen wie die Welt und Gott "funktionieren" nur wenn wir nie eine Antwort auf Gott bekommen und nie herrausfinden können warum Gott uns geschaffen hat und wie er zu uns im Verhältnis steht bringt uns diese Eigenschaft nichts.
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Beitrag Nr. 1256-6
01.10.2008 12:36
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Beitrag Nr. 1256-7
01.10.2008 13:47
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Beitrag Nr. 1256-8
01.10.2008 16:01
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Beitrag Nr. 1256-9
01.10.2008 16:36
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Beitrag Nr. 1256-10
03.10.2008 16:44
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.