Beiträge: 733, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1222-1
29.07.2008 10:10
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Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1222-2
29.07.2008 13:34
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BehFra schrieb in Beitrag Nr. 1222-1:(....)denn nur wer versteht, kann verstehen.(....)
Beiträge: 462, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 1222-3
30.07.2008 01:34
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BehFra schrieb in Beitrag Nr. 1222-1:In Gott steht nur "Sohn Gottes = Liebe" Versuchen wir nun die Liebe zu verstehen, ist das so unmöglich wie, den Sohn Gottes zu verstehen. Auf einer Waage steht auf der einen Seite die Liebe und auf der anderen der Sohn Gottes, damit zeigt die Waage immer Null.
Beiträge: 34, Mitglied seit 14 Jahren |
Beitrag Nr. 1222-4
11.12.2009 23:25
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.