Beiträge: 30, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 726-1
19.10.2005 00:12
|
Beiträge: 65, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 726-2
19.10.2005 13:38
|
Beiträge: 51, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 726-3
20.10.2005 16:03
|
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 726-4
29.03.2009 16:40
|
Seit dem sind fast 150 Jahre ins Land gegangen und offensichtlich hat Herr Rothschild recht behalten, bis heute.Zitat:"Die wenigen, die das System verstehen,
werden so sehr an seinen Profiten interessiert
oder so abhängig sein von der Gunst des Systems,
dass aus deren Reihen nie eine Opposition hervorgehen wird.
Die große Masse der Leute,
mental unfähig zu begreifen,
wird seine Last ohne Murren tragen,
vielleicht sogar ohne zu mutmaßen,
dass das System Ihren Interessen feindlich ist."
(Jakob Rothschild 1863)
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.