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Beitrag Nr. 2183-1
16.12.2014 14:22
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Beitrag Nr. 2183-2
16.12.2014 17:22
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Beitrag Nr. 2183-3
17.12.2014 15:48
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Beitrag Nr. 2183-4
17.12.2014 18:18
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2183-1:Vom Urknall wissen wir, (oder wird behauptet) dass er spontan auftrat, und zwar irgendwo und irgendwann. Da aber Raum und Zeit noch nicht existierten kann man letztendes nicht behaupten irgendwo und irgendwann.
Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2183-1:wenn der Urknall „spontan“ auftrat also ohne vorangegangenes Ereignis, dann besteht theoretisch die Möglichkeit, dass sich jederzeit ein weiterer Urknall ereignen kann. Wenn der "alte" Urknall keine Ursache benötigte dann benötigt der "nächste" genauso wenig eine Ursache.
Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2183-1:Wenn aber Raum und Zeit des „nächsten“ Urknalls genau so wenig vorherbestimmt sind wie der vorangegangene, dann könnte, rein theoretisch, ein Urknall sogar innerhalb unseres Universums stattfinden. Das würde aber dann letztendlich das Ende unseres Universums bedeuten, denn der „Knall“ würde zumindest alles durcheinanderwirbeln.
Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2183-1:Oder ist der Urknall auf das "Nichts" angewiesen, und kann daher nicht in „etwas“ also in unserer Raumzeit, sattfinden.
Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2183-1:Schliesst die Existenz unseres Universums das Stattfinden eines neuen Urknalls, zumindest innerhalb unserer Raumzeit, von vornherein aus?
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Beitrag Nr. 2183-5
18.12.2014 09:16
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Stueps schrieb in Beitrag Nr. 2183-4:Immer mehr Kosmologen und allgemein Physiker, die sich damit beschäftigen, lehnen einen Urknall ohne Ursache ab. Eine Singularität, entstanden aus dem Nichts, ist einfach unbefriedigend. Auch wenn das momentan die beste Erklärung zu den Beobachtungen ist, ist sie alles andere als hinreichend.
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Beitrag Nr. 2183-6
18.12.2014 17:50
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2183-5:Aber wenn es ein Vorher gab, dann wären Raum und Zeit nicht erst mit dem Urknall entstanden.
Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2183-5:Alles rein Hypothetische Fragen, die wir wahrscheinlich nie beantworten können.
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Beitrag Nr. 2183-7
18.12.2014 23:16
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Beitrag Nr. 2183-8
19.12.2014 13:31
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.