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Beitrag Nr. 2093-1
28.10.2013 16:43
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Beitrag Nr. 2093-2
28.10.2013 17:36
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Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 2093-1:Hallo zusammen,
Gleichzeitigkeit messen zu wollen, ohne dass vorher eine Vorschrift zu ihrer Herstellung festgesetzt wurde, ist gerade so sinnlos, wie eine Länge in Metern messen zu wollen, ohne dass vorher ein Stab als Einheit festgesetzt ist.
Oder hat jemand eine Idee, wie man die Gleichzeitigkeit zweier Ereignisse trotzdem messen könnte?
M.f.G. Eugen Bauhof
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Beitrag Nr. 2093-3
28.10.2013 19:22
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Beitrag Nr. 2093-4
28.10.2013 19:45
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Bernhard Kletzenbauer schrieb in Beitrag Nr. 2093-3:Gleichzeitigkeit messen?
Wann ist gleichzeitig; beim Wert Null?
Kann man Null messen?
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Beitrag Nr. 2093-5
29.10.2013 01:48
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Eben! Und wie messe ich eine zeitliche Differenz von Null?Henry schrieb in Beitrag Nr. 2093-4:Aber es geht um eine Differenz zwischen den Ereignissen, zeitlich sowie örtlich, und die kann "Null" sein,
Wo stand etwas von weit unter c?Zitat:wobei wir von Geschwindigkeiten weit unter c sprechen, und von "lokalen" Ereignissen.
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Beitrag Nr. 2093-6
29.10.2013 06:21
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Bernhard Kletzenbauer schrieb in Beitrag Nr. 2093-5:Eben! Und wie messe ich eine zeitliche Differenz von Null?Henry schrieb in Beitrag Nr. 2093-4:Aber es geht um eine Differenz zwischen den Ereignissen, zeitlich sowie örtlich, und die kann "Null" sein,
Wo stand etwas von weit unter c?Zitat:wobei wir von Geschwindigkeiten weit unter c sprechen, und von "lokalen" Ereignissen.
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Beitrag Nr. 2093-7
29.10.2013 17:58
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Warum müssen die zueinander bewegt werden und nicht voneinander?Henry schrieb in Beitrag Nr. 2093-6:Indem du zwei zueinander bewegte Uhren vergleichst. Du musst es nur tun, um keine Differenz festzustellen.
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Beitrag Nr. 2093-8
29.10.2013 18:07
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Bernhard Kletzenbauer schrieb in Beitrag Nr. 2093-7:Warum müssen die zueinander bewegt werden und nicht voneinander?Henry schrieb in Beitrag Nr. 2093-6:Indem du zwei zueinander bewegte Uhren vergleichst. Du musst es nur tun, um keine Differenz festzustellen.
Und was ist wenn eine Uhr falsch geht? Ginge sie richtig, hätte man vielleicht Differenz. Wenn sie aber falsch geht und man keine Differenz feststellt, dann glaubt man an Gleichzeitigkeit wo es gar keine gab.
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Beitrag Nr. 2093-9
29.10.2013 19:15
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Bernhard Kletzenbauer schrieb in Beitrag Nr. 2093-7:Warum müssen die zueinander bewegt werden und nicht voneinander?Henry schrieb in Beitrag Nr. 2093-6:Indem du zwei zueinander bewegte Uhren vergleichst. Du musst es nur tun, um keine Differenz festzustellen.
Und was ist wenn eine Uhr falsch geht? Ginge sie richtig, hätte man vielleicht Differenz. Wenn sie aber falsch geht und man keine Differenz feststellt, dann glaubt man an Gleichzeitigkeit wo es gar keine gab.
Schwieriger Vergleich wenn die Uhren sich bewegen.Henry schrieb in Beitrag Nr. 2093-8:Relativ zueinander und nicht nur aufeinander zu...,
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Beitrag Nr. 2093-10
29.10.2013 20:04
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Bernhard Kletzenbauer schrieb in Beitrag Nr. 2093-9:Schwieriger Vergleich wenn die Uhren sich bewegen.Henry schrieb in Beitrag Nr. 2093-8:Relativ zueinander und nicht nur aufeinander zu...,
Einfacher wäre es wenn sie stillhalten - relativ zueinander.
:rofl:
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Beitrag Nr. 2093-11
30.10.2013 15:38
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Beitrag Nr. 2093-12
05.11.2013 06:29
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Beitrag Nr. 2093-13
05.11.2013 10:32
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Quante schrieb in Beitrag Nr. 2093-12:Der Versuch Gleichzeitigkeit zu messen setze ja Voraus, davon auszugehen, dass zwei Ereignisse in einer Zeit an einem Ort stattfinden bzw. daß an zwei Orten ein und dasselbe Ereignis geschehe. Von beidem ist derer in ihrer Unmöglichkeit auszugehen.
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Beitrag Nr. 2093-14
05.11.2013 10:59
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Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 2093-13:
Das Problem in der SRT ist, die Gleichzeitigkeit zweier verschiedener Ereignisse an zwei verschiedenen Orten zu bestimmen. Das ist nur dann möglich, wenn vorher eine Konvention über Gleichzeitigkeit vereinbart wurde. Zum Beispiel die Einsteinsche Konvention.
Das heißt, Gleichzeitigkeit ist nicht direkt messbar, sondern nur definierbar.
M.f.G. Eugen Bauhof
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.