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Beitrag Nr. 2012-1
17.02.2013 17:04
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Beitrag Nr. 2012-2
18.02.2013 15:14
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Beitrag Nr. 2012-3
18.02.2013 22:35
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Beitrag Nr. 2012-4
19.02.2013 14:49
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Harald Denifle schrieb in Beitrag Nr. 2012-3:Von der Kausalität aus betrachtet hast du sicherlich recht.
Es ist aber nicht w®ichtig!
Man stelle sich vor - am Anfang war “Nichts“ oder für anders denkende “Etwas“. Der/die/das planende, am Endergebnis rechnende Oberdrüber (Determinator) wird also mit fortschreitender primärer und präziser Berechnung vermutlich unbestimmtes mathematisches Neuland beschreiten. Wir sind dann folglich nur noch der Ablauf im Verzug. Wenn`s so ist, deterministisch – soll`s so Sein – sonst ist`s anders. Vorsichtig vermutet also, zu Beginn wenigstens, vielleicht doch nicht deterministisch. Aufgrund der leidlichen Zwischenergebnisse manchmal korrigierend eingreifend – unverhofft.
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Beitrag Nr. 2012-5
19.02.2013 20:33
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Beitrag Nr. 2012-6
19.02.2013 21:35
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Beitrag Nr. 2012-7
19.02.2013 21:52
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Beitrag Nr. 2012-8
19.02.2013 21:58
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.