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Beitrag Nr. 1938-81
29.11.2012 11:52
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Zitat von Gebhard:Uwebus schrieb in Beitrag Nr. 1938-78:Damit, so denke ich, sollte man bis auf weiteres davon ausgehen, dass die Frequenz elektromagnetischer Strahlung beliebig klein und auch beliebig groß werden kann.
WellenLÄNGE bedeutet doch, daß eine Welle einen Anfang und ein Ende hat. Bewegt sich die Welle mit c, dann wäre die maximale Wellenlänge c·1s in [m], denn sonst würde ja das Wellenende noch nicht dort angekommen sein, wo der Wellenanfang bei t=0 mit v=c gestartet ist. Das bedeutet, es gäbe keine Verbindung zwischen Wellenkopf und Wellenschwanz, wenn c die maximale Geschwindigkeit ist. Und ohne kausale Verbindung zwischen Anfang und Ende keine Welle.
Soweit meine Sicht der Dinge.
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Beitrag Nr. 1938-82
29.11.2012 12:57
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Uwebus schrieb in Beitrag Nr. 1938-80:Na, ja, dann argumentiere mal anders.Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1938-79:
Ich glaube nicht, dass man so argumentieren kann.
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Beitrag Nr. 1938-83
29.11.2012 14:11
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Ja und? 100 km = 10^5 m = 10^-3 sek Einwirkung auf das Vakuum, um die Welle zu erzeugen.Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1938-82:Der zweite Teil dieser Aussage — bitte verzeih' mir den Ausdruck — ist absoluter Unsinn, denn wäre sie richtig, könnte man in der näheren Umgebung eines Radiosenders eben diesen Sender NICHT empfangen (Radiowellen können eine Wellenlänge bis zu 100 km haben).
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Beitrag Nr. 1938-84
21.12.2012 15:26
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Beitrag Nr. 1938-85
31.12.2012 03:20
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.