CHM (DCH)
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Beitrag Nr. 22-1
15.10.2001 01:06
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Beiträge: 715, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 22-2
15.10.2001 17:09
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CHM
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Beitrag Nr. 22-3
18.10.2001 22:37
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Beiträge: 715, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 22-4
19.10.2001 04:03
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.