Harti
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Beitrag Nr. 1796-84
20.04.2012 18:45
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Thomas der Große schrieb in Beitrag Nr. 1796-72:Der Wikipedia-Artikel ordnet dem Photon die Ruhemasse 0 zu, ohne daß sie als solche gekennzeichnet ist.
Das ist didaktisch weniger elegant. Wenn Physiker Photonen in das Standardmodell einordnen, ist wohl implizit die Identifizierung Photon=Teilchen mit Ruhemasse 0 gültig
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.