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Beitrag Nr. 1549-1
02.01.2010 12:22
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02.01.2010 14:35
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Beitrag Nr. 1549-10
03.01.2010 18:13
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Solo1 schrieb in Beitrag Nr. 1549-9:Ich glaube das ist jetzt zu einfach Stueps.
Zitat:Du machst irgentwo einen Anfang, aber ohne ein Ende. Etwas merkwürdig.
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Beitrag Nr. 1549-11
03.01.2010 19:31
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Beitrag Nr. 1549-12
03.01.2010 20:50
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Solo1 schrieb in Beitrag Nr. 1549-11:Genau das mein ich Stueps. Du machst nen Anfang aber ohne Ende. Das passt nicht.
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Beitrag Nr. 1549-13
03.01.2010 21:43
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Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1549-8:... die Abwesenheit von Zeit....
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Beitrag Nr. 1549-14
03.01.2010 22:57
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Zampano schrieb in Beitrag Nr. 1549-13:Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1549-8:
... die Abwesenheit von Zeit....
(Zampano:)
eine "Abwesenheit" bedingt logischerweise eine (wie auch immer funktionierende) Existenz und eine gleichzeitige "Anwesenheit" an einem anderen Ort.
Zitat:Zeit und Raum sind somit funktionslose, ewige und konstante Rahmenbedingungen für "unser" Universum - nicht mehr und nicht weniger.
Zitat:Alles, was anfängt (z.B. unser Leben, Feuer, Gefühl, Reise, Stunde, Kausalkette ...) hört auch wieder auf. Das gilt selbst für jeden einzelnen Thread hier.
Zitat:Und wie soll der Anfang der Zeit gewesen sein ? Für mich ist das reine Definitionssache, denn selbst ein Urknall oder Universums-Kollaps limitiert nicht die Gesamtzeit. Irgendwie geht\\\\'s weiter.
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Beitrag Nr. 1549-15
03.01.2010 23:24
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Solo1 schrieb in Beitrag Nr. 1549-11:Genau das mein ich Stueps. Du machst nen Anfang aber ohne Ende. Das passt nicht.
Zitat:Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1549-12:
Wieso nicht?
Versuche mal, diese Frage mit streng logischen Argumenten zu beantworten.
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Beitrag Nr. 1549-16
03.01.2010 23:33
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Lanja3 schrieb in Beitrag Nr. 1549-15:Nichts ist länger als Unendlich, weil unendlich immer weitergeht.
Wenn es aber etwas gab, was VOR Unendlich angefangen hat und auch immer weitergeht, dann ist dieses etwas größer als Unendlich.
Und das kann nicht sein, deshalb kann etwas, was kein Ende hat, auch keinen Anfang gehabt haben.
(Mal abgesehen davon, dass es etwas ohne Anfang und Ende vielleicht garnicht gibt).
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Beitrag Nr. 1549-17
04.01.2010 00:03
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Beitrag Nr. 1549-18
04.01.2010 00:10
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Hallo Stueps, ich grüße Dich.Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1549-16:1.
Ich kann von der Zahl "Zehn" bis in die "Unendlichkeit" zählen. Die Menge dieser Zahlen ist unendlich.
2.
Ich kann aber auch von "Null" bis in die "Unendlichkeit" zählen. Die Menge dieser Zahlen ist dann logischerweise größer als die unter 1.!
Details seiner Sprache mal unberücksichtigt gelassen, bleibt bis heute aktuell, das unsere Leiter niemals hoch genug sein wird um den vollständigen Überblick über Raum und Zeit zu erlangen. Wie Du vorher schon ausgeführt hast können wir nur Beobachten zwischen dem Urknall und dem Ereignishorizont unseres Universums ohne dabei aber auch nur in die Nähe beider "Grenzen" zu gelangen. So gesehen gibt es kein räumliches "unendlich", denn zu jeder Zeit X hat unser Universum auch einen Radius X. Es ist definitiv räumlich begrenzt, aber dabei stetig wachsend. Zeitliche Unendlichkeit ist bislang auch keine gegeben denn ein mögliches Ende ist denkbar (Bigcrunch) und wenn das Universum statisch einen Kältetot stirbt ist es mit dem Erlöschen der allerletzten Wechselwirkung wohl auch um die Zeit geschehen.Zitat:Wenn man mit einer kühnen Vorstellung die ganze Ewigkeit, sozusagen, in einem Begriffe zusammenfassen könnte:
So würde man auch den ganzen unendlichen Raum mit Weltordnungen angefüllet und die Schöpfung vollendet ansehen können.
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Beitrag Nr. 1549-19
04.01.2010 06:35
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Beitrag Nr. 1549-20
04.01.2010 09:47
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Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1549-16:1.
Ich kann von der Zahl "Zehn" bis in die "Unendlichkeit" zählen. Die Menge dieser Zahlen ist unendlich.
2.
Ich kann aber auch von "Null" bis in die "Unendlichkeit" zählen. Die Menge dieser Zahlen ist dann logischerweise größer als die unter 1.!
Beide Mengen sind unendlich und haben einen Anfang.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.