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Beitrag Nr. 1469-1
24.08.2009 12:25
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Beitrag Nr. 1469-2
24.08.2009 12:39
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Beitrag Nr. 1469-3
24.08.2009 14:12
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1469-1:wie hoch wäre denn die fünfte kosmische Geschwindigkeit, das wäre die Geschwindigkeit, die nötig wäre, um das Universum zu verlassen.
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Beitrag Nr. 1469-4
25.08.2009 09:23
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1469-2:Bevor man das erörtert muss man erstmal in die Nähe des Ereignishorizontes vom Universum kommen.
Also in die Nähe seines Randes.
Das an sich ist schon völlig ausgeschlossen.
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Beitrag Nr. 1469-5
25.08.2009 10:19
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1469-4:Das Universum hat die theorethische Größe von 1,296 × 1026 [m]
das ist der "äußere Rand" des Universums, den man als Radius annehmen kann,
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Beitrag Nr. 1469-6
25.08.2009 12:24
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Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 1469-5:dass man dem Universum einen in Einheiten abzählbare Dimension zusprechen kann heißt nicht, dass man nach Überwindung dieser Dimension am Rande des Universums stehen würde und die Überlegung anstellen könnte, es zu verlassen.
....
Dein Problem ist, dass du dir das Universum wie den Inhalt einer Kugel vorstellst,
....
Ein Außerhalb, ein leerer Raum drumherum gibt es nicht.
Zitat:Ob möglich oder nicht, es geht mir hier um den rein mathematischen Wert.
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Beitrag Nr. 1469-7
27.08.2009 09:11
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Beitrag Nr. 1469-8
27.08.2009 17:33
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Beitrag Nr. 1469-9
28.08.2009 09:14
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RoKo schrieb in Beitrag Nr. 1469-8:Hallo Hans-M,
schlägst du deine Putzfrau immer noch?
.. nur mal so 'ne theoretische Frage.
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Beitrag Nr. 1469-10
28.08.2009 23:39
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RoKo schrieb in Beitrag Nr. 1469-8:Hallo Hans-M,
schlägst du deine Putzfrau immer noch?
.. nur mal so 'ne theoretische Frage.
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Beitrag Nr. 1469-11
30.08.2009 12:14
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.