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Beitrag Nr. 1447-24
13.07.2009 21:09
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Beitrag Nr. 1447-26
14.07.2009 10:06
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Zeitreisende schrieb in Beitrag Nr. 1447-25:Hallo Horst,
man kann (noch?) nicht alles beweisen, verstehe das ganz einfach. Außerdem habe ich kein Interesse daran, deiner Forderung gerecht werden zu wollen, um dir etwas zu beweisen. Beweispflicht gibt es nicht, denn deiner Forderung ist dein Denken, nicht aber meins.
Für dich sind es Spekulationen, was nicht beweisbar ist. Demzufolge ist der Gedanke oder das Gefühl selbst genauso eine Spekulation, weil dieser nicht beweisbar ist. Und eine Spekulation ist eine (noch?) nicht beweisbare Vermutung. Dann fällt das was man denkt und fühlt auch in diese Kategorie. Nicht mehr und nicht weniger.
lieben Gruß
Zeitreisende
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Beitrag Nr. 1447-28
17.07.2009 15:55
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Beitrag Nr. 1447-30
18.07.2009 04:38
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Beitrag Nr. 1447-31
19.07.2009 21:07
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Beitrag Nr. 1447-32
22.07.2009 13:40
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Zitat:So gibt es einen niedrig schwingenden Geist von Menschen, die sich verhalten wie "Tiere". Sie verhalten sich z.B. aus Geldgier äußerst unsozial. Dann gibt es Menschen, die geistig höher schwingen und soziales Verhalten für sie selbstverständlich ist.
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Beitrag Nr. 1447-34
22.07.2009 20:26
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Beitrag Nr. 1447-35
22.07.2009 23:58
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Beitrag Nr. 1447-36
23.07.2009 00:54
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Zitat:Ja!
Es gibt Leben auf anderen Planeten. Auch in anderen Universen.
DEVA8
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Beitrag Nr. 1447-37
23.07.2009 11:38
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Beitrag Nr. 1447-38
23.07.2009 12:17
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Beitrag Nr. 1447-39
23.07.2009 12:34
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Arathas schrieb in Beitrag Nr. 1447-37:Es widerstrebt mir, zugegeben, zu glauben, dass jemand Hellsehen kann.
Zitat:Ich hatte mehrfach in Folge den Traum, daß...
Arathas schrieb in Beitrag Nr. 1447-37:Natürlich kann man nun argumentieren, dass Menschen, die fähig sind, in die Zukunft zu gucken, es nicht nötig haben, nach Ruhm und Reichtum zu streben.
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Beitrag Nr. 1447-40
23.07.2009 12:49
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Beitrag Nr. 1447-41
23.07.2009 13:01
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Zitat:In die Vergangenheit zu schauen ist eher möglich, meines erachtens nach. Vor allem kann sich das überprüfen lassen.
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Beitrag Nr. 1447-42
23.07.2009 13:13
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Beitrag Nr. 1447-43
23.07.2009 19:54
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Zitat:Wobei ich nicht wüsste, was es einfacher machen sollte, in die Vergangenheit zu sehen. Wenn die Zukunft vorhersehbar ist, dann bedeutet das, dass sie bereits existent ist. Alles muss dann bereits existent sein, Vergangenheit und Zukunft gleichermaßen. Die Unterscheidung zwischen Zukunft und Vergangenheit macht nur Sinn, weil wir Menschen in dem leben, was für uns die gefühlte Gegenwart ist. Wer Visionen hat und sich dabei außerhalb von Raum und Zeit befindet, für den sollte es diese Unterscheidung zwischen Zukunft und Vergangenheit gar nicht geben.
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Beitrag Nr. 1447-44
23.07.2009 20:21
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Zitat:Mit grober Zukunft mein ich das Weltbewegende Ereignisse vorher feststehen und unumstösslich sind. Wie der 2.Weltkrieg, der Irakkrieg, Vietnam, oder auch andere Sachen die mit Krieg nichts zutun haben.
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Beitrag Nr. 1447-45
23.07.2009 20:49
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Beitrag Nr. 1447-46
23.07.2009 22:26
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Zitat:Natürlich sind ereignisse wie der 2.Weltkrieg im Universum absolut unbedeutend. Für uns Menschen auf dieser Erde aber nicht.
Wenn wir vom Universum ausgehen, dann bräuchten wir uns hier nicht zu unterhalten. Wir leben zwar im Universum, aber immer noch auf einen kleinen Planeten Namens Erde.
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Beitrag Nr. 1447-47
23.07.2009 22:40
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Zitat:Ansonsten müsste auch ein Ameisenvolk eine bereits vorab grob gezeichnete Zukunft besitzen, ich meine so weltbedeutende Ereignisse wie den großen Krieg der roten und schwarzen Ameisen, den zweiten großen Krieg der roten und schwarzen Ameisen, den dritten, sehr großen Krieg der roten und schwarzen Ameisen und ... so weiter und so fort. Du verstehst, worauf ich hinaus will?
Zitat:Ein Mensch genießt keine Sonderstellung. Hellseherei zählt für mich deshalb zu den Dingen, die gut beweisen, wie eitel der Mensch ist, und wie zentriert sein Selbstbild noch immer ist, wenn er denkt, das Uhrwerk des Universums würde sich für IHN drehen
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.