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Beitrag Nr. 1406-1
28.05.2009 12:48
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Beitrag Nr. 1406-2
04.06.2009 10:41
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Beitrag Nr. 1406-4
08.06.2009 12:42
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Beitrag Nr. 1406-5
19.08.2009 13:26
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Beitrag Nr. 1406-6
22.08.2009 11:46
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 1406-5:Energie kann man nicht sehen oder berühren,
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Beitrag Nr. 1406-8
22.08.2009 20:26
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Beitrag Nr. 1406-9
23.08.2009 00:21
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Was, wenn Materie nun auch nur aus Energie besteht ?Zeitreisende schrieb in Beitrag Nr. 1406-7:Hallo zusammen,
Energie ist wahrnehmbar mit den Sinnen, Materie auch. Materie kann ich anfassen, Energie nicht.
Da überschätzt du die Kraft der Einbildung ... die Außenwelt ist auch ohne dein Mitdenken existent, aber wohlmögich außerhalb deiner Realität.Zitat:Ich finde es schon interessant, Energie dem Denken zuzuordnen.
Doch wenn alles Energie ist, dann ist es m.E. nach unser Geist, der Materie erst erschafft und greifbar macht
und zwar in unserem Gehirn.
Was ist denn nun Geist ? Das scheint mir undefiniertZitat:Dann ist alles im Ursprung Geist,
der aus verschiedenen Schwingungen in einem immer wiederkehrenden Muster besteht,
dennoch Vielfalt erzeugen kann.
Manche Energie kann ich sehen oder anfassen, wenn sie transformiert wurde.
Zitat:http://www.math.tu-cottbus.de/INSTITUT/lsam/CompPhy... - Animee
0 D = der Punkt
1 D = die Linie
2 D = die Fläche
3 D = der Raum
und
4D = das Denken.
Dies Vorab, um den Gedanken eine Ordnung zu geben.
Energie, egal in welcher Form , läßt sich auch als EM-Impuls beschreiben.
Diese treten in linear (Welle) oder als kreisend (Quant) auf.
Das diese beiden Formen miteinander wechselwirken kann als gesichert angesehen werden und Albert Einstein hat für diese Erkenntnis den Nobel-Preis erhalten.
Zitat:Ist es aber richtig die Wirkung mit der Energie gleich zusetzen?! Eine rhetorische Frage.
Wenn wir die physikalischen Beschreibungsmethode folgen – nein.
Zitat:Alles wird zu einem vereint und nur durch komplexen mathematischen Konstrukten beschrieben werden kann.
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Beitrag Nr. 1406-11
25.08.2009 19:02
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.