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Beitrag Nr. 1394-1
30.04.2009 06:51
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Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1394-2
30.04.2009 11:18
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Hallo Quante, wo siehst Du da ein Problem?Quante schrieb in Beitrag Nr. 1394-1:(...) Für mich stellen diese beiden Meldungen 2 Mosaiksteine dafür dar, dass das Universum (mit zugehörigem Raum und der Zeit) nicht mit dem Urknall, vor ca. 14 Mrd. Jahren, entstanden sein können.“
… mehr als 13 Milliarden Lichtjahren Entfernung….12,2 Milliarden Lichtjahre von der Erde entfernt“ es passt mir einfach nicht, in die Theorie eines seit 14 Mrd. Lichtjahren expandierenden Universums. (...)
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Beitrag Nr. 1394-3
07.05.2009 23:42
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Beitrag Nr. 1394-4
15.05.2009 03:41
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Beiträge: 1.360, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 1394-5
15.05.2009 08:52
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Natürlich mit der Hubble-Konstante. Bei solchen Entfernungen greifen keine anderen Meßverfahren.H.M.Voynich schrieb in Beitrag Nr. 1394-4:...die angesprochenen Entfernungsangaben (12,2 bzw. 13 Mrd. Lichtjahre) wurden doch sicher aufgrund der Rotverschiebung mit Bezug auf die Hubble-Konstante berechnet?...
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Beitrag Nr. 1394-6
15.05.2009 23:33
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.