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Beitrag Nr. 1364-1
25.02.2009 08:36
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Beitrag Nr. 1364-2
25.02.2009 09:04
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Orlando schrieb in Beitrag Nr. 1364-1:hmm...
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Beitrag Nr. 1364-4
26.02.2009 10:31
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Beitrag Nr. 1364-5
26.02.2009 10:34
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Beitrag Nr. 1364-7
26.02.2009 11:34
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BehFra schrieb in Beitrag Nr. 1364-6:Jeder ist berechtigt in seinem eröffneten Thread Beiträge zu entfernen, wenn er der Meinung ist, dass Thema ist verfehlt, oder von mir aus auch ohne irgend einen Grund.
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Beitrag Nr. 1364-8
05.03.2009 12:31
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Beitrag Nr. 1364-9
09.03.2009 18:51
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Das ist so nicht richtig. Wie in der Hilfe nachgelesen kann, verhält es sich wie folgt:Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 1364-7:Der Administrator Manu ist der einzige, der Beiträge löschen kann. Und das ist auch gut so.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.