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Beitrag Nr. 1309-21
22.11.2008 14:40
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Hallo Hans-m,Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1309-19:Dem zufolge wird die Zeit, die wir von Galaxy A nach Galaxy B benötigen, bei gleicher Geschwindigkeit, immer größer.
Die Kosmologen sagen uns, dass die vierdimensionale Raumzeit insgesamt expandiert. Nachdem laut Hermann Minkowski drei Raum-Dimensionen und eine Zeit-Dimension untrennbar zur Raumzeit verbunden sind, kann nicht allein der Raum und auch nicht allein die Zeit expandieren. Wenn überhaupt etwas expandiert, dann expandieren beide.Zitat:Wer sagt uns denn das wirklich der Raum expandiert und nicht nur die Zeit?
Den Raum an sich können wir ebenso wenig sehen wie die Zeit. Ich habe noch nie einen Raum gesehen, sondern immer nur das Licht, das von den Begrenzungsflächen eines Wohn-Raumes oder eines Körpers abgestrahlt wird.Zitat:Da wir die Zeit nicht sehen können, erscheint uns, nach unserer Wahrnehmung, die Zeitdehnung als Raumdehnung.
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Beitrag Nr. 1309-22
23.11.2008 13:54
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Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 1309-21:Denn das kann auch nicht schneller reisen als mit v=c. Insbesondere kann es nicht unendlich schnell reisen. Kein Lichtteilchen kann demzufolge überall gleichzeitig sein.
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Beitrag Nr. 1309-23
23.11.2008 15:31
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Hallo Hans-m,Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1309-22:War es nicht Dein Thread Grundlagen der speziellen Relativitätstheorie, in dem Du die Inertialsysteme erklärt hast? Für den aussen stehenden Betrachter stimmt es, daß sich das Licht mit c, also 300 000 km/s fortbewegt. Aber für das Licht selbst, oder den Betrachter, "der auf ihm reitet" bildet sich ein eigenes Inertialsystem, in dem Zeit und Raum von der Umgebung abweichen. Und, soweit mir bekannt, ist diese Verschiebung so extrem, daß, wenn für den Betrachter, der sich mit dem Lichtteilchen im gleichen Inertialsystem befindet, eine einzige Sekunde vergangen ist, außerhalb des Systems Mrd. Jahre vergangen sind, oder hab ich da was falsch verstanden?
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Beitrag Nr. 1309-24
30.11.2008 20:50
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Beitrag Nr. 1309-25
01.12.2008 09:11
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Beitrag Nr. 1309-26
01.12.2008 13:31
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1309-25:Immer wenn man einen Anfang sucht, und diesen auch findet, dann stellt sich die Frage:
Was war davor, und davor und davor und.....
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Beitrag Nr. 1309-27
02.12.2008 00:45
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.