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Beitrag Nr. 1234-63
10.10.2010 18:54
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Irena schrieb in Beitrag Nr. 1234-61:
In diesem Experiment wird es nicht "welchen Weg-Information" gewonnen, da es schon von den Experimentatoren festgelegt wird (durch Einführung eines Objekts, der unterbricht das Strahl). Es wird gewonnen eine Information (mit 25% Wahrscheinlichkeit) über das Objekt, mit dem gemessene Strahl keine Wechselwirkung hatte. Daher heißt es wechselwirkungsfreie Messung. Die Wirkung auf oberen Detektor verrät über die Existenz eines Objekts, den der Strahl nie "gesehen" hat.
Was es hat aber mit der Gewinnung einer wechselwirkungsfreien welchen-Weg-Information zu tun? Zu erinnerung, begann alles, von der klassischen Spalten. Wenn man stellt Detektor hinter dem Spalt verhalten zeigen Teilchen keine Welleneigenschaft, also nicht interferieren. Lässt die Teilchen "unbeobachtet" laufen, zeigen sie Interferenz.
Also wie kann eine wechselwirkungsfreie Information gewonnen über den Weg des teilchens?
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Beitrag Nr. 1234-64
10.10.2010 19:00
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Irena schrieb in Beitrag Nr. 1234-62:Man sollte den Begriff der Existenz hier außen vor lassen. Aber sie haben ein Zustand. Diese Zustand ist ihre Individualität, da kein Zustand ist gleich anderen.
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Beitrag Nr. 1234-65
11.10.2010 10:07
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Beitrag Nr. 1234-66
11.10.2010 10:36
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Beitrag Nr. 1234-67
11.10.2010 10:47
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Irena schrieb in Beitrag Nr. 1234-65:Ich denke nicht, dass eine Welle (es kann auch eine Wasserwelle sein) aus gleichen Molekülen besteht anfangs an der Quaelle und später nach Zeit t ihrer Entwicklung. Ih wirft mir vor, dass ich klassisch denke. Ich denke aber, hier ist das Gegenteil der Fall. Eine Welle, bzw. Teilchen hat ihre Identität. Dafür braucht sie nicht aus den gleichen Molekülen bestehen. Es ist die Information, die durch Menge der Moleküle, bzw. Quantenfeld sich fortpflanzt.
[Nachricht zuletzt bearbeitet von Irena am 11.10.2010 um 10:09 Uhr]
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.