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Beitrag Nr. 973-1
19.12.2006 18:10
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Beitrag Nr. 973-2
19.12.2006 21:44
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Beitrag Nr. 973-3
19.12.2006 23:35
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Zitat:SAD END schrieb:
Ich denke, dass dies in 50 Jahren anders sein wird und dass dann per Gentechnik oder so einem Zeugs ein ewiges Leben angegangen wird.
Zitat:SAD END schrieb:
Wenn Sie wissen, was ich meine
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Beitrag Nr. 973-4
19.12.2006 23:43
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Beitrag Nr. 973-5
20.12.2006 01:14
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Nein, beim besten Willen nicht.Zitat:Versteht das denn keiner, Saubande !!!
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Beitrag Nr. 973-6
20.12.2006 09:08
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Beitrag Nr. 973-7
20.12.2006 11:16
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Beitrag Nr. 973-8
21.12.2006 20:40
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Beitrag Nr. 973-9
22.12.2006 12:02
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Beitrag Nr. 973-10
22.12.2006 12:13
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.