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Beitrag Nr. 867-1
11.05.2006 15:37
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Beitrag Nr. 867-2
11.05.2006 16:02
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Beitrag Nr. 867-3
11.05.2006 19:48
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Beitrag Nr. 867-4
11.05.2006 22:00
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Beiträge: 1.360, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 867-5
12.05.2006 09:36
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Ich dachte mir schon, daß Du in Urlaub bist und gar nicht mitbekommst, was hier im Forum läuft.Manu schrieb in Beitrag Nr. 867-1:Bin seit heute frisch erholt aus dem Urlaub zurück und möchte euch über ein paar Eingriffe informieren, die leider nötig waren...
Beiträge: 715, Mitglied seit 19 Jahren |
Beitrag Nr. 867-6
12.05.2006 10:45
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Beiträge: 228, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 867-7
12.05.2006 15:39
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Beitrag Nr. 867-8
12.05.2006 21:04
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Beitrag Nr. 867-9
12.05.2006 22:04
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.