Suza
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Beitrag Nr. 2317-1
11.04.2019 11:09
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Claus
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Beitrag Nr. 2317-2
11.04.2019 20:53
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Suza
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Beitrag Nr. 2317-3
11.04.2019 22:02
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Okotombrok
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Beitrag Nr. 2317-4
11.04.2019 23:38
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Suza schrieb in Beitrag Nr. 2317-3:Bei der nächsten Verkehrskontrolle kann ich wenigstens mit der Polizei diskutieren
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.