Harti
Beiträge: 1.644, Mitglied seit 16 Jahren
|
Beitrag Nr. 2057-1
09.07.2013 14:55
|
Hans-m
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
|
Beitrag Nr. 2057-2
09.07.2013 16:10
|
Zitat:Unter Beschleunigung versteht man die momentane zeitliche Änderungsrate der Geschwindigkeit. Die Beschleunigung ist eine vektorielle (also gerichtete) Größe. Sie spielt bei der Beschreibung von Bewegungsvorgängen und deren Beeinflussung durch Kräfte eine zentrale Rolle.
Mehr dazu: Wikipedia, BeschleunigungsfeldZitat von Wikipedia:Ist eine Kraft auf ein Teilchen proportional zu seiner Masse, dies ist zum Beispiel bei der Gravitation der Fall, so lässt sie sich auch durch ein Beschleunigungsfeld beschreiben.
Okotombrok
Beiträge: 1.477, Mitglied seit 16 Jahren
|
Beitrag Nr. 2057-3
09.07.2013 17:32
|
Harti schrieb in Beitrag Nr. 2057-1:ist der freie Fall, z.B. eines Fahrstuhls in Richtung Erde, eine beschleunigte oder eine inertiale Bewegung ?
Hans-m
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
|
Beitrag Nr. 2057-4
10.07.2013 09:06
|
Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 2057-3:Das Innere eines frei fallenden Fahrstuhls, betrachtet in genügend kleinem Raum, also näherungsweise im homogenen Feld, stellt ein Inertialsystem dar.
Okotombrok
Beiträge: 1.477, Mitglied seit 16 Jahren
|
Beitrag Nr. 2057-5
10.07.2013 13:13
|
Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2057-4:Somit sind Objekte, die sich im freien Fall befinden, keine Inertialsysteme.
Zitat von www.uni-protokolle.de:Genau wie in der klassischen Mechanik sind auch in der speziellen Relativitätstheorie Inertialsysteme in gleichförmig gradliniger Bewegung gegeneinander begriffen. Auch hier sind rotierende oder gegeneinander beschleunigte Bezugssysteme keine Inertialsysteme. Insbesondere werden Objekte im Gravitationsfeld der Gravitationsbeschleunigung ausgesetzt befinden sich also nicht in einem Inertialsystem.
Sobald man dem Objekt allerdings erlaubt der Gravitationsbechleunigung zu folgen (zB. freier Fall ohne Reibung) so befindet sich das Objekt wieder in einem Inertialsystem. Dies gilt allerdings nur in (wenn auch recht guter) Näherung sofern das Gravitationsfeld nicht vollkommen homogen ist. Exakte Inertialsysteme (sofern sie nicht punktförmig sind) lassen sich demnach nur im gravitations- also materiefreien Raum finden.
Henry
Beiträge: 2.307, Mitglied seit 13 Jahren
|
Beitrag Nr. 2057-6
10.07.2013 13:50
|
Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 2057-5:Hallo Hans-m,
Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2057-4:Somit sind Objekte, die sich im freien Fall befinden, keine Inertialsysteme.
das ist halt dein Irrtum, an dem du nun schon jahrelang festhälst und ist nichts anderes als klassische Bewegungslehre.
Uni protokolle
Zitat von www.uni-protokolle.de:Genau wie in der klassischen Mechanik sind auch in der speziellen Relativitätstheorie Inertialsysteme in gleichförmig gradliniger Bewegung gegeneinander begriffen. Auch hier sind rotierende oder gegeneinander beschleunigte Bezugssysteme keine Inertialsysteme. Insbesondere werden Objekte im Gravitationsfeld der Gravitationsbeschleunigung ausgesetzt befinden sich also nicht in einem Inertialsystem.
Sobald man dem Objekt allerdings erlaubt der Gravitationsbechleunigung zu folgen (zB. freier Fall ohne Reibung) so befindet sich das Objekt wieder in einem Inertialsystem. Dies gilt allerdings nur in (wenn auch recht guter) Näherung sofern das Gravitationsfeld nicht vollkommen homogen ist. Exakte Inertialsysteme (sofern sie nicht punktförmig sind) lassen sich demnach nur im gravitations- also materiefreien Raum finden.
Dass heißt, nicht der vom Dach Fallende, sondern der im Sessel Sitzende wird beschleunigt und drückt mit F = mg das Kissen platt.
mfg okotombrok
Hans-m
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
|
Beitrag Nr. 2057-7
10.07.2013 15:45
|
Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 2057-5:Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2057-4:Somit sind Objekte, die sich im freien Fall befinden, keine Inertialsysteme.
das ist halt dein Irrtum, an dem du nun schon jahrelang festhälst und ist nichts anderes als klassische Bewegungslehre.
Zitat:Bei genauer Betrachtung dieser Definition, was "geradlinig gleichförmig hinsichtlich eines Bezugssystem" bedeuten soll, tritt eine seltsame und schwer verdauliche Konsequenz zu Tage: Eine Bewegung kann in einem Bezugssystems geradlinig gleichförmig erscheinen, in einem anderen Bezugssystems nicht. Beispielsweise erscheint die Bahn eines kräftefreien Teilchens, wenn sie von einem mit einem rotierenden Karussell verbundenen Koordinatensystem aus betrachtet wird, als gekrümmte Linie. Diese Definition widerspricht der intuitiven Erwartung, dass Geradlinigkeit und Gleichförmigkeit einer Bewegung von der Beschreibung unabhängige Eigenschaften sind
Harti
Beiträge: 1.644, Mitglied seit 16 Jahren
|
Beitrag Nr. 2057-8
25.02.2020 15:25
|
Henry-Dochwieder
Beiträge: 952, Mitglied seit 9 Jahren
|
Beitrag Nr. 2057-9
08.04.2020 11:17
|
Harti
Beiträge: 1.644, Mitglied seit 16 Jahren
|
Beitrag Nr. 2057-10
11.04.2020 12:31
|
Henry-Dochwieder schrieb in Beitrag Nr. 2057-9:Universum im Gleichgewicht (Harti)
Es beginnt alles damit, dass das Universum selbst (die Expansion der Raumzeit) nicht im Gleichgewicht ist. Alles ist Bewegung, ist Dynamik. Ein Gleichgewichtszustand wäre ein totes Universum.
Zitat:Und dann eine kleine Klarstellung: Auch die Bewegung im gekrümmten Raum kann im kartesischen Koordinatensystem dargestellt werden, „kartesisch“ ist also nicht gleichzustellen mit „euklidisch“.
Zitat:Dafür gibt es die SRT, die wiederum in der ART als Grenzfall im Raum ohne Materie bzw. weitab von jeder Materie angenommen wird, oder aber für kleine Abstände und kurze Zeiten im Gravitationsfeld. Das ist keine „Betrachtungsweise“, sondern Physik im Sinne Einsteins.
Zitat:Weshalb ist ein Objekt im Gravitationsfeld kein Inertialsystem?
Zitat:Ein Inertialsystem ruht oder bewegt sich gleichförmig. Wirken Kräfte ein, die den Bewegungszustand des Systems ändern, machen sich Trägheitskräfte bemerkbar.
Henry-Dochwieder
Beiträge: 952, Mitglied seit 9 Jahren
|
Beitrag Nr. 2057-11
15.04.2020 14:03
|
Harti
Beiträge: 1.644, Mitglied seit 16 Jahren
|
Beitrag Nr. 2057-12
21.04.2020 10:10
|
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.