Orson
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Beitrag Nr. 1878-1
16.04.2012 22:12
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Harti
Beiträge: 1.644, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 1878-2
17.04.2012 10:36
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Ernst Ellert II
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren
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Beitrag Nr. 1878-3
17.04.2012 11:37
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Henry
Beiträge: 2.307, Mitglied seit 13 Jahren
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Beitrag Nr. 1878-4
17.04.2012 11:53
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Hans-m
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
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Beitrag Nr. 1878-5
17.04.2012 13:44
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 1878-2:1. Begriff "Zeitreisen" ist widersprüchlich.
Begründung: Unter "Zeitreisen" wird ein Rückschritt in die Vergangenheit oder Vorausschritt in die Zukunft ohne Dauer, also ohne Zeit (instantan), verstanden; zumindest mit
einer wesentlich verkürzten Dauer. Vorgestellt wird daher im Gegensatz zum Begriff "Zeit"eine Reise ohne Zeit(-verlust).
Wrentzsch
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Beitrag Nr. 1878-6
18.04.2012 08:59
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Grtgrt
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Beitrag Nr. 1878-7
20.08.2012 01:30
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.