Beiträge: 121, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 562-21
04.01.2005 18:52
|
IceBone
|
Beitrag Nr. 562-22
13.01.2005 04:04
|
Beiträge: 726, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 562-23
13.01.2005 18:49
|
IceBone
|
Beitrag Nr. 562-24
15.01.2005 00:35
|
Blackhole
|
Beitrag Nr. 562-25
21.01.2005 20:17
|
Beiträge: 726, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 562-26
23.01.2005 17:22
|
GeeK
|
Beitrag Nr. 562-27
13.02.2005 14:05
|
Beiträge: 726, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 562-28
14.02.2005 09:51
|
Beiträge: 1, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 562-29
06.04.2007 14:37
|
Beiträge: 27, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 562-30
07.04.2007 11:16
|
Zitat:Hier kommt man aber zum Problem, dass in der Relativitätstheorie die Trägheit von der Richtung zwischen Geschwindigkeit und Kraft abhängt. Dies sieht man sehr schön am Photon: Egal, welche Kraft man in Bewegungsrichtung ausübt, man wird die Geschwindigkeit des Photons nicht verändern (weil es ja immer mit Lichtgeschwindigkeit unterwegs ist); die Erhöhung des Impulses führt nicht zu einer Erhöhung der Geschwindigkeit. Die "longitudinale Masse" des Elektrons ist also unendlich.
Eine Kraft senkrecht zur Bewegungsrichtung hingegen bedeutet keine Änderung des Geschwindigkeitsbetrags, sondern eine Richtungsänderung, und die ist beim Licht sebstverständlich möglich. In der Tat kann man ausrechnen, dass die "transversale Masse" des Photons gerade wieder E/c^2 ist.
Beiträge: 1.052, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 562-32
08.04.2007 15:36
|
Zitat:Vielleicht steckt die Antwort ja in dem Begriff "longitudinale Masse", aber leider verstehe ich das nicht XD .
Zitat:Bisher habe ich mir ein Photon immer als Energieträger vorgestellt.
Kann es aber auch sein, dass ein Photon einfach der Begriff für eine durch den Raum flitzende Energieportion ist?
Dass ein Photon eben nur aus Energie besteht und sonst aus nichts!?
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.