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Beitrag Nr. 2389-1
27.12.2023 11:15
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Beiträge: 947, Mitglied seit 13 Jahren |
Beitrag Nr. 2389-2
27.12.2023 21:32
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Beiträge: 1.481, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 2389-3
28.12.2023 00:33
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Otto schrieb in Beitrag Nr. 2389-1:Motto des Jahres: "Was Du heute kannst entkorken, das verschiebe nicht auf morgen."
Euer Otto
Beiträge: 1.261, Mitglied seit 11 Jahren |
Beitrag Nr. 2389-4
28.12.2023 00:46
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Harald Denifle schrieb in Beitrag Nr. 2389-2:Unsere Zeit mit Raum - ein Wimpernschlag nur, und alles umfassend.
Beiträge: 1.261, Mitglied seit 11 Jahren |
Beitrag Nr. 2389-5
28.12.2023 00:54
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Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 2389-3:Allgemein gilt: "Was Du heute kannst besorgen, kannst Du auch noch übermorgen!"
Beiträge: 1.735, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 2389-6
29.12.2023 00:26
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Otto schrieb in Beitrag Nr. 2389-1:Es gibt ohnehin nur die Gegenwart, die Vergangenheit ist passé, die Zukunft noch nicht da.
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Euer Otto
Stueps (Moderator)
Beiträge: 3.503, Mitglied seit 19 Jahren
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Beitrag Nr. 2389-7
31.12.2023 11:22
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Otto schrieb in Beitrag Nr. 2389-1:Ich wünsche Euch allen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2024.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.