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Beitrag Nr. 2250-1
14.06.2016 10:02
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Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 2250-2
14.06.2016 14:17
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Schämst Du Dich nicht ?????????Harti schrieb in Beitrag Nr. 2250-1:(...)
Tote können für den Rest der Wettkampfzeit auf dem Platz liegen gelassen werden oder am Rand abgelegt werden, damit man nicht darüber stolpert.
Der Wettkampf ist zuende, wenn sämtliche Gegner vom Platz vertrieben sind. Gegner, die am Boden liegen, dürfen solange getreten werden bis sicher ist, dass sie nicht mehr aufstehen können. Es besteht sonst die Gefahr, dass jemand nur simuliert.
(...)
Harti
(...)
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Beitrag Nr. 2250-3
14.06.2016 15:42
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 2250-2:unter anderem steht oben...
Schämst Du Dich nicht ?????????Harti schrieb in Beitrag Nr. 2250-1:(...)
Tote können für den Rest der Wettkampfzeit auf dem Platz liegen gelassen werden oder am Rand abgelegt werden, damit man nicht darüber stolpert.
Der Wettkampf ist zuende, wenn sämtliche Gegner vom Platz vertrieben sind. Gegner, die am Boden liegen, dürfen solange getreten werden bis sicher ist, dass sie nicht mehr aufstehen können. Es besteht sonst die Gefahr, dass jemand nur simuliert.
(...)
Harti
(...)
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Beitrag Nr. 2250-4
18.06.2016 12:48
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Zumindest um seiner selbst willen...Henry-Dochwieder schrieb in Beitrag Nr. 2250-3:Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 2250-2:Schämst Du Dich nicht ?????????
Warum sollte er??? (...)
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.