Stueps (Moderator)
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Beitrag Nr. 2200-41
30.07.2015 22:01
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Stueps (Moderator)
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Beitrag Nr. 2200-42
29.01.2017 03:37
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Beitrag Nr. 2200-43
31.01.2017 23:36
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Stueps schrieb in Beitrag Nr. 2200-42:Wenn mich
...
dann fühle ich mich schon integriert!
Beste Grüße
Stueps (Moderator)
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Beitrag Nr. 2200-44
01.02.2017 15:41
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Beitrag Nr. 2200-45
02.02.2017 21:28
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Stueps schrieb in Beitrag Nr. 2200-44:Zuallererst wurde bei mir geguckt: Kann er "schaffe"? Als das geklärt war, ging es recht zügig, man fasste Vertrauen.
Stueps (Moderator)
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Beitrag Nr. 2200-46
03.02.2017 03:35
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Thomas der Große schrieb in Beitrag Nr. 2200-45:Hast Du auch jede Woche Kehrdienst und einen Vermieter der darauf achtet, dass das peinlich genau gemacht wird?
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.