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Beitrag Nr. 1664-1
11.06.2010 12:30
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Beitrag Nr. 1664-2
11.06.2010 15:52
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Den vollständigen Artikel findet Ihr hier:Zitat:Sabine Brendel von "Der Westen.de" schrieb am 21.02.2010 in Wirtschaft und Finanzen
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Man spricht Deutsch – zumindest vor Gericht. Das soll sich nach dem Willen von Juristen ändern. Sie wollen hierzulande bei Wirtschaftsprozessen Englisch als Gerichtssprache verankern. Das würde auch – dank der Gerichtsgebühren - mehr Geld in die Staatskasse spülen.
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Kritische Stimmen gibt es natürlich auch. „Ich warne vor allzu forschen Globalisierungs-Euphorien“, sagt zum Beispiel der Präsident des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf. Denn für eine Gerichtsverhandlung in Englisch müssten die Juristen auch die entsprechenden Fachbegriffe beherrschen. So gut sprächen aber längst nicht alle Richter. „Es drohen Fehlurteile“, fürchtet Tolksdorf.
(...)
Dass normales Schulenglisch nicht ausreicht, bestätigen Anwälte, die mit grenzübergreifenden Verfahren betraut sind. Viele hätten nach ihrem Jurastudium einen „Master of Law“ (LL.M.) draufgesattelt, oft in einem englischsprachigen Land. Wer diesen Abschluss nicht vorweisen kann, wird schon mal zum intensiven Fachenglisch-Kurs für ein paar Wochen nach England geschickt.
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Beitrag Nr. 1664-3
11.06.2010 16:42
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Beitrag Nr. 1664-4
11.06.2010 20:36
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Beitrag Nr. 1664-5
11.06.2010 23:01
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Hallo Stueps, sei gegrüßt.Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1664-4:Ich weiß nicht, aber ich finde das alles völlig normal.
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Es passiert sowieso.
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Beitrag Nr. 1664-6
14.06.2010 15:03
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Beitrag Nr. 1664-7
20.11.2010 17:51
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Beitrag Nr. 1664-8
20.11.2010 19:12
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Beitrag Nr. 1664-9
20.11.2010 21:42
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Beitrag Nr. 1664-11
21.11.2010 15:19
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Beitrag Nr. 1664-12
22.11.2010 02:07
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 1664-9:Aha, die "Stiftung Deutsche Sprache" macht also
einen Projektor zum Bildwerfer,
eine Auskunft zum 'Rufdienst' (kommen da jetzt irgendwelche mich besuchen?)
oder einfach zur 'Telefonnummer' (muss ich jetzt auch Auskunft geben?)
ein öffentliches Ereignis zum 'Hingeher',
kostenpflichtiges Fernsehen zum 'Zahlkanal'
den bisherigen Bereitschaftsmodus zum 'Standstrom'
außerdem macht sie
einen Netzhandel auf, bei dem man keine Netze kaufen kann
und sie macht den
Kaffee zum Mitnehmen zum 'Gehkaffee'...
Ich bevorzuge die bisherige deutsche Sprache, obwohl sie nicht gestiftet wurde.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.