Thomas der Große
Beiträge: 1.734, Mitglied seit 16 Jahren
|
Beitrag Nr. 1228-41
24.08.2008 20:27
|
Das mussten sie nicht, geht aber! Der Wikipedia-ArtikelZitat:1. Die Definition (oder Axiomatik) der reellen Zahlen muss unabhängig von der Definition der natürlichen Zahlen getätigt werden. Deshalb muss die ganzzahlige, bzw. rationale Null innerhalb der reellen Zahlen mit anderen Mitteln neu "eingebettet" werden.
Zitat:2. Meine Annahme, dass die reelle Null von vornherein identisch ist mit der natürlichen Null und nicht neu definiert werden muss, ist deshalb falsch.
Die natürliche Zahlen sind isomorph zu einer Teilmenge der reellen Zahlen.Zitat:3. Ist meine Schlussfolgerung richtig, dass dann auch alle anderen ganzen Zahlen und die rationalen Zahlen auf die gleiche Weise durch einen Grenzwertprozess (oder durch andere Prozesse) neu in die reellen Zahlen einzubetten waren?
dito.Zitat:4. Warum mussten die reellen Zahlen neu axiomatisiert werden?
Historisch sind sie doch nach und nach aus dem Geist der Mathematiker [1] in folgender Reihenfolge entsprungen: Natürliche Zahlen --> ganze Zahlen --> rationale Zahlen --> irrationale Zahlen --> transzendente Zahlen --> komplexe Zahlen --> pseudoreelle Zahlen in Form der Nichtstandard-Zahlen.
Thomas der Große
Beiträge: 1.734, Mitglied seit 16 Jahren
|
Beitrag Nr. 1228-42
07.03.2016 13:11
|
Bauhof schrieb in Beitrag Nr. 1228-40:4. Warum mussten die reellen Zahlen neu axiomatisiert werden?
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.