Gerhard
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Beitrag Nr. 92-1
19.01.2003 20:03
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Onur Bölükbas
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Beitrag Nr. 92-2
20.01.2003 00:35
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Gerhard
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Beitrag Nr. 92-3
20.01.2003 08:57
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Onur Bölükbas
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Beitrag Nr. 92-4
20.01.2003 17:02
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Gerhard
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Beitrag Nr. 92-5
20.01.2003 18:26
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Onur Bölükbas
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Beitrag Nr. 92-6
20.01.2003 20:54
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Dagmar
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Beitrag Nr. 92-7
12.07.2003 13:47
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.