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Beitrag Nr. 2212-1
15.06.2015 17:11
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Beitrag Nr. 2212-2
17.06.2015 17:42
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Beitrag Nr. 2212-3
18.06.2015 08:49
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Beitrag Nr. 2212-4
18.06.2015 18:44
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Henry-Dochwieder schrieb in Beitrag Nr. 2212-3:[edit Stueps: Komplettzitat wurde aufgrund Forenregel 8h entfernt. Dieser Beitrag bezieht sich auf Beitrag Nr. 2212-1 ]
Guten Morgen, Rfa!
Kann es sein, dass die Formel R = g/c² den Zeitanteil der Raumzeit nicht berücksichtigt? Vollständig müsste sie lauten
R=g/v²x(1+v²/c²)
Richtig?
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Beitrag Nr. 2212-5
18.06.2015 18:56
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 2212-2:Hallo Rfa,
kann man auch ohne zu rechnen die Tatsache, dass Licht (em Strahlung) im Schwerefeld der Sonne abgelenkt wird, sich mit anderen Worten auf einer Geodäte bewegt, als Beweis für ein gekrümmte Raumzeit ansehen ?
mfG
Harti
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Beitrag Nr. 2212-6
18.06.2015 19:16
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Raumzeit-fuer-alle schrieb in Beitrag Nr. 2212-4:
Für v=c gilt dann: R = 2 * g / 2 * c² => R = g/c²
In dem Sinne beschreibt es die Weltlinie eines Photons und wird als Raumkrümmung interpretiert ...
Sie gilt dann gleichzeitig für den raumzeitigen und den zeitartigen Anteil
Ist das OK so ?
...
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Beitrag Nr. 2212-7
18.06.2015 19:18
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 2212-2:Hallo Rfa,
kann man auch ohne zu rechnen die Tatsache, dass Licht (em Strahlung) im Schwerefeld der Sonne abgelenkt wird, sich mit anderen Worten auf einer Geodäte bewegt, als Beweis für ein gekrümmte Raumzeit ansehen ?
mfG
Harti
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Beitrag Nr. 2212-8
18.06.2015 19:31
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Henry-Dochwieder schrieb in Beitrag Nr. 2212-6:Raumzeit-fuer-alle schrieb in Beitrag Nr. 2212-4:
Für v=c gilt dann: R = 2 * g / 2 * c² => R = g/c²
In dem Sinne beschreibt es die Weltlinie eines Photons und wird als Raumkrümmung interpretiert ...
Sie gilt dann gleichzeitig für den raumzeitigen und den zeitartigen Anteil
Ist das OK so ?
...
Hm, so wie ich es verstanden habe, gilt die Formel so für Photonen: 1+ v2/c2, hat also für Photonen den doppelten Wert, (v durch c = 1, wenn v=c ist). Und g/v2 ist sozusagen die Formel für eine klassische Beschleunigung. (Ich bekomme die verdammten Qudratzahlen einfach nicht hin auf dem IPad!) und 2 g/v2 gilt für Photonen., so, wie es z. B. am Rand der Sonne gemessen wird, Sonnenfinsternis 1918, usw.
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Beitrag Nr. 2212-9
18.06.2015 19:49
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Beitrag Nr. 2212-10
18.06.2015 20:08
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Raumzeit-fuer-alle schrieb in Beitrag Nr. 2212-8:Jetzt bewegen sich dort zwei Teilchen. Irgendeines mit Masse und ein masseloses Photon. Für beide gelten aber verschiedene Bewegungsgleichungen nach der ART und daher kommt das doppelte Ergebnis für Photonen. Bei gleicher Raumkrümmung für beide Teilchen.
Ob ich mich mal an solche Bewegungsgleichungen dranbegebe und versuche, diese wenigstens annähernd ohne Höhere Mathematik zu beschreiben, das weiß ich noch nicht ...
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Beitrag Nr. 2212-11
18.06.2015 20:21
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Henry-Dochwieder schrieb in Beitrag Nr. 2212-3:[edit Stueps: Komplettzitat wurde aufgrund Forenregel 8h entfernt. Dieser Beitrag bezieht sich auf Beitrag Nr. 2212-1 ]
Guten Morgen, Rfa!
Kann es sein, dass die Formel R = g/c² den Zeitanteil der Raumzeit nicht berücksichtigt? Vollständig müsste sie lauten
R=g/v²x(1+v²/c²)
Richtig?
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Beitrag Nr. 2212-12
18.06.2015 20:42
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Henry-Dochwieder schrieb in Beitrag Nr. 2212-10:Raumzeit-fuer-alle schrieb in Beitrag Nr. 2212-8:Jetzt bewegen sich dort zwei Teilchen. Irgendeines mit Masse und ein masseloses Photon. Für beide gelten aber verschiedene Bewegungsgleichungen nach der ART und daher kommt das doppelte Ergebnis für Photonen. Bei gleicher Raumkrümmung für beide Teilchen.
Ob ich mich mal an solche Bewegungsgleichungen dranbegebe und versuche, diese wenigstens annähernd ohne Höhere Mathematik zu beschreiben, das weiß ich noch nicht ...
Natürlich gilt für beide Teilchen die gleiche Raumkrümmung, die Raumkrümmung hervorgerufen durch z. B. die Sonne dürfte wohl nicht von irgendwelchen subatomaren Teichen oder von Photonen abhängen!
Aber dass für die beiden Teilchen verschiedene Bewegungsgleichungen gelten sollten, möchte ich bezweifeln. Ich bleibe bei meiner Ansicht, dass es daran liegt, dass für Photonen v=c ist - DAS ist einfach.
Und, tut mir leid, du überzeugst mich nicht bzgl. der Raumzeit.
Na ja, gute Nacht denn!
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Beitrag Nr. 2212-13
18.06.2015 21:29
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Beitrag Nr. 2212-14
18.06.2015 22:06
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Henry-Dochwieder schrieb in Beitrag Nr. 2212-13:Zu Beitrag Nr. 2212-11 NEU
Heute, 20:21 Uhr
Und R = g/c² gilt nur infinitesimal, kräftefrei, für eine flache Metrik. Klar, wenn v=0 wäre = aber es gibt keine Objekte mit der Geschwindigkeit "Null". Für v=0 hat die Formel keine Lösung, das ist doch nicht ungewöhnlich.
Folgender Vorschlag: Wir fangen noch mal neu an, aber nicht heute.
Außerdem: Leg dir doch mal einen Namen zu, ich möchte nicht mit "Raumzeit" reden.
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Beitrag Nr. 2212-15
18.06.2015 22:17
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Raumzeit-fuer-alle schrieb in Beitrag Nr. 2212-14:
Flache Metrik? Sicher nicht. Da wären wir ja in der SRT und die Raumkrümmung und die Beschleunigung gleich Null ...
Aber es ist interessant und angenehm, hier zu reden! Habe bisher noch keine Anpöbelei bemerkt, wie bei anderen Foren gar zu häufig ...
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Beitrag Nr. 2212-16
19.06.2015 10:07
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Beitrag Nr. 2212-17
19.06.2015 16:50
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Henry-Dochwieder schrieb in Beitrag Nr. 2212-16:Pepe,
es war wohl gestern wirklich alles sehr durcheinander! Die ART beschreibt Bewegung in einem Gravitationsfeld, klar, denn die ART ist eine Theorie über die Gravitation, und die Gravitation wird in der ART nicht als Kraft aufgefasst, sondern die entsprechende Bewegungsgleichung beschreibt die Bewegung als Folge der Raumkrümmung, also geometrisch, die Objekte folgen den Geodäten.
Stueps (Moderator)
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Beitrag Nr. 2212-18
20.06.2015 03:33
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Beitrag Nr. 2212-19
20.06.2015 06:03
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Stueps schrieb in Beitrag Nr. 2212-18:Was ich nicht verstehe:
Was hat ein Pendel mit Raumzeitkrümmung zu tun?
Grüße
Claus (Moderator)
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Beitrag Nr. 2212-20
20.06.2015 07:46
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Raumzeit-fuer-alle schrieb in Beitrag Nr. 2212-1:R = g/c²
umgestellt nach g: g = R * c²
Einsetzen ergibt::
T = 2 * Pi * Wurzel(l/R * c²)
Aufgelöst nach erhält man R = 1,1 * 10-16 1/m für die Raumkrümmung.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.