Larva
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Beitrag Nr. 42-1
15.04.2002 19:01
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Beitrag Nr. 42-2
17.04.2002 17:09
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Beitrag Nr. 42-3
18.04.2002 16:59
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27.04.2002 21:51
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Beitrag Nr. 42-5
29.04.2002 08:28
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Beitrag Nr. 42-6
21.05.2010 07:21
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22.05.2010 14:44
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Beitrag Nr. 42-9
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Beitrag Nr. 42-10
26.05.2010 09:12
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Feyn137 schrieb in Beitrag Nr. 42-9:Die masse eines bewegten objeketes erhöht sich ja durch die zusätzliche bewegungsenergie, wa im teilchenbeschleuniger genau nachvollziehbar ist. Dabei wird die formel bei jedem versuch wahnsinnig genau bestätigt.
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Beitrag Nr. 42-11
13.06.2010 01:07
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Hallo Hans, ich grüße Dich.Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 42-10:(...)
Somit bemerkt immer nur der ruhenden Körper den Massenzuwachs des bewegten Objekts.
Das vermeintlich bewegte Objekt selbst, das sich, vom eigenen Standpunkt aus gesehen, in Ruhe befindet, erfährt somit weiterhin nur seine Ruhemasse.
(...)
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Beitrag Nr. 42-12
14.06.2010 12:52
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 42-11:Hallo Hans, ich grüße Dich.
Meinst Du nicht auch das der bewegte Körper,
z. B. ein Autofahrer mit Tempo 200 unterwegs,
seinen Massenzuwachs spürt, wenn ihn eine Vollbremsung in die Gurte presst,
oder, schlimmer noch, sein fahrbarer Untersatz mit einem Hinderniss kollidiert?
MfG Ernst Ellert II.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.