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Beitrag Nr. 922-1
11.10.2006 01:49
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Beitrag Nr. 922-2
15.10.2006 17:38
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Zitat:oder bin ich da komplett auf dem holzweg?
Beiträge: 2, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 922-3
15.10.2006 17:57
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Beiträge: 2, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 922-4
03.11.2006 08:57
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Beitrag Nr. 922-5
03.11.2006 09:41
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Schön, dass du die WAHRHEIT so gut kennst. Die Beweise für deine Behauptung dürfen wir uns vermutlich selber suchen, oder?Zitat:Aber es gibt ja in WAHRHEIT auch keinen Tod!
Beiträge: 5, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 922-6
03.11.2006 10:38
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Mel-B schrieb in Beitrag Nr. 922-4:Die Überwindung von ZEIT (und Tod) erfordert aber einen weitaus höheren Bewusstseinszustand.
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Beitrag Nr. 922-8
05.11.2006 01:00
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Beitrag Nr. 922-9
28.11.2006 16:36
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Beitrag Nr. 922-10
28.11.2006 16:47
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Beiträge: 2.425, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 922-11
29.11.2006 19:02
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Das sehe ich nicht ein:Austria-jin schrieb in Beitrag Nr. 922-2:warum aber scheint dann für einen beobachter ausserhalb des schwerefeldes die zeit innerhalb des schwerefeldes langsamer zu vergehen? nun, der grund ist die ART. auch hier ist die grundvorraussetzung: licht bewegt sich IMMER gleich schnell. nun, lt. der ART krümmt die gravitation den raum um sich herum. um sich das vorstellen zu können nehme man eine große gummimembrane, macht einen punkt am rand und einen in der nähe der mitte und lege in ihre mitte etwas schweres hinein. die membrane beugt sich nach unten. dass ist zwar jetzt nicht ganz das selbe, soll aber auch nur der anschaulichkeit dienen. nun, was passiert mit der wegstrecke vom 1. zum 2. punkt? sie wird größer. nun muss das licht also wieder einen weiteren weg zurücklegen als zuvor. und je mehr man sich der gravitationsquelle nähert, um so weiter muss das licht reisen. und genau aus dieser differenz der wegstrecke, die das licht jetzt zurücklegen muss, entsteht für den beobachter der eindruck, dass die zeit dort drinnen langsamer vergeht (verglichen mit einer uhr, die sich in gleicher entferung ausserhalb des schwerefeldes befindet)
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.