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Beitrag Nr. 890-1
25.07.2006 10:56
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Beitrag Nr. 890-2
25.07.2006 14:51
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Beitrag Nr. 890-3
25.07.2006 15:00
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Beitrag Nr. 890-4
25.07.2006 15:18
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Beitrag Nr. 890-5
26.07.2006 10:31
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Beitrag Nr. 890-6
26.07.2006 11:39
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Beitrag Nr. 890-7
26.07.2006 20:01
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Guz-Man(Hihi) schrieb in Beitrag Nr. 890-1:in einer quantentheorie der gravitation muss zeit und raum gequantelt sein.warum dies so ist vollkommen egal.meine frage an euch:wie stellt ihr euch das vor?
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Beitrag Nr. 890-8
27.07.2006 09:08
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Beitrag Nr. 890-9
28.07.2006 20:04
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Beitrag Nr. 890-10
28.07.2006 20:58
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Beitrag Nr. 890-11
29.07.2006 11:33
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Beitrag Nr. 890-12
07.08.2006 11:16
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Beitrag Nr. 890-13
07.08.2006 14:57
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Zitat:da es aber im bekannten umfeld des menschen keinerlei dinge mit offensichtlichem teilchen-welle-charakter gibt, ...
Zitat:Wenn man sich den Welle-Teilchen Dualismus eines Quants nicht vorstellen kann, wie soll man sich dann gequantelte Zeit vorstellen könne?
Zitat:Eine gequantelte Raumzeit hieße für mich, die großen Zusammenhänge, die wir als Prozesse darstellen, z.B. Bewgung sind im Prinzip Resultate einer Geometrie, die für uns nicht mehr erfahrbar ist.
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Beitrag Nr. 890-14
07.08.2006 16:47
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Genau das wollte ich ausdrücken und ich glaube dass Guz-Man nach einer "anschaulichen Vorstellung" gefragt hat. Irre ich mich da?Zitat:Wenn du mit Vorstellen "anschaulich" Vorstellen meinst, so wie man sich einen Ball vorstellen kann, dann geht das eben nicht.
Dieses anschauliche Vorstellungsvermögen versagt im übrigen schon in der klassischen Physik, wenn die Systeme ein klein wenig komplexer werden... und die Funktionsweise eines Organismus kannst du dir ja auch nicht vorstellen. Selbst die einfachste Lebensform ist von ihrer Komplexität her für das menschliche Vorstellungsvermögen unfassbar... obwohl wir seine Organisation und Funktionsweise durchaus verstehen können, aber eben nicht anschaulich.
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Beitrag Nr. 890-15
25.09.2006 21:03
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Beitrag Nr. 890-16
26.09.2006 16:54
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Beitrag Nr. 890-17
26.09.2006 17:10
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Beitrag Nr. 890-18
01.10.2006 23:07
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Beitrag Nr. 890-19
15.10.2006 17:53
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Beitrag Nr. 890-20
29.11.2006 21:55
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.