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Beitrag Nr. 668-1
26.05.2005 01:39
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Beitrag Nr. 668-2
30.05.2005 14:33
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Beitrag Nr. 668-3
01.06.2005 12:09
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Beitrag Nr. 668-4
01.06.2005 14:59
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Beitrag Nr. 668-5
01.06.2005 16:38
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Beitrag Nr. 668-6
05.06.2005 17:02
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Hallo Ameise!Ameise schrieb in Beitrag Nr. 668-1:Hi ihr !
Ich will die ART mal nicht anzweifeln , weil ich zugegebener Maßen nix davon weiß , außer das
Gravitation und beschleunigung äquivalent sind .
Und E=mc^2 kenn ich natürlich auch :)
Aber die SRT ? Wurde ja experiementell bewiesen , aber dabei ging man ja davon aus , das
Zeit das ist , was die Uhr anzeigt . Außerdem gilt die ja soweit ich weiß für unbeschleunigte
Systeme , die es aber gar nicht gibt .
Ich frage mich , in wie weit die SRT noch gültig ist , seit man miteinander verschränkte Photonen kennt .
Nach der SRT soll es ja keine gleichzeitigkeit geben , aber man kann sich ja mal vorstellen , jeder hätte
eine Uhr mit einem Photon darin . Die dazu gehörigen "Zwillinge" sind alle in einer großen Uhr wo sie alle
mit der gleichen Frequenz schwingen . Die Photonen in den kleinen Uhren würden doch dann mit der
selben Frequenz schwingen , oder nicht ?
Somit könnten alle eine Uhr haben , die eine objektive Zeit anzeigt .
Was meint ihr dazu ?
Tschüss Ameise
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Beitrag Nr. 668-7
21.06.2005 18:44
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Beitrag Nr. 668-8
23.06.2005 15:59
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Beitrag Nr. 668-9
23.06.2005 17:43
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Beitrag Nr. 668-10
25.06.2005 11:05
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Beitrag Nr. 668-11
29.06.2005 16:58
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Beitrag Nr. 668-12
10.07.2005 10:47
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.