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Beitrag Nr. 1910-1
12.09.2012 17:02
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Zitat:Charles W. Misner, der zur selben Zeit wie Everett bei John Wheeler promovierte, schreibt:
- Hugh Everett proposed that we not search for remedies of the implausible «collapse of the wave function» by changing the mathematics of the Schrödinger equation (or its relativistic field theory upgrades), but just look hard what would be predicted if we let the equations show us how they think nature behaves.
- Now, over 50 years later [2010], there is a strong effort to do just that, but the broad picture is not yet clear. Thus my guess for the outcome … is that some different «big picture» will arise, which is not «many worlds» but will still uphold Hugh Everett’s conviction that paranormal influences do not overrule the Schrödinger equation.
Henry schrieb in Beitrag Nr. 1376-16:Gebhard,
ich denke, du machst es dir zu einfach, Dinge einfach mit neuen Begriffen zu bedenken und dann (wie in deinem folgendem Beitrag) drauf los zu fabulieren!
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Beitrag Nr. 1910-2
12.09.2012 18:16
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Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1910-1:
Hallo Henry,
du hast mir ja recht deutlich gesagt, dass es sich deiner Meinung nach nicht lohnt, über Hugh Everett’s Viele-Welten-Theorie weiter nachzudenken. Nun, es juckt mich jetzt doch, dir zu widersprechen, denn mein Standpunkt ist:
Eine physikalische Theorie sollte man erst dann vergessen, wenn sie widerlegt ist.
Beste Grüße,
grtgrt
Okotombrok (Moderator)
Beiträge: 1.477, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 1910-3
12.09.2012 23:09
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Hallo Grtgrt,Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1910-1:. . . über Hugh Everett’s Viele-Welten-Theorie . . .
Zitat von Grtgrt:Eine physikalische Theorie sollte man erst dann vergessen, wenn sie widerlegt ist.
Beiträge: 1.566, Mitglied seit 11 Jahren |
Beitrag Nr. 1910-4
13.09.2012 00:45
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Okotombrok schrieb in Beitrag Nr. 1910-3:Hallo Grtgrt,Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1910-1:. . . über Hugh Everett’s Viele-Welten-Theorie . . .
ich kenne keine solche Theorie, lediglich eine Viele-Welten-Interpretation.
Eine Interpretation ist etwas anderes als eine naturwissenschaftliche Theorie.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.