Skeptika
Beiträge: 254, Mitglied seit 10 Jahren
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Beitrag Nr. 2373-1
09.04.2022 13:28
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Gnom
Beiträge: 108, Mitglied seit 13 Jahren
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Beitrag Nr. 2373-2
10.04.2022 13:45
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Skeptika
Beiträge: 254, Mitglied seit 10 Jahren
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Beitrag Nr. 2373-3
10.04.2022 15:17
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Gnom schrieb in Beitrag Nr. 2373-2:Ist es überhaupt möglich, mit der Zertrümmerung von Kernbausteinen auf irgendetwas zu schließen, das von wirklicher Relevanz ist?
Gnom
Beiträge: 108, Mitglied seit 13 Jahren
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Beitrag Nr. 2373-4
10.04.2022 19:37
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.