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Demokratie

Thema erstellt von Irena 
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Beiträge: 1.233, Mitglied seit 10 Jahren
Henry-Dochwieder schrieb in Beitrag Nr. 2276-54:
Ich möchte darauf hinweisen, dass es im von Otto eingestellten Link um die VERÖFFENTLICHUNG von Aufnahmen geht und NICHT um das Aufnehmen selbst. Außerdem wird dort darauf hingewiesen, dass die aufgenommene Person „unter Umständen“ unkenntlich gemacht werden muss. Der Mensch mit seinem albernen Hütchen wäre absolut niemandem aufgefallen, wenn er nicht von sich aus den Dummlack gespielt hätte, und in der Folge ist das öffentliche Interesse höher zu bewerten, als sein persönliches Interesse. Außerdem hat er fälschlicherweise behauptet, das Filmen an sich wäre schon strafbar.

Hallo Henry,
das Ganze ist eigentlich ein Thema, das mich nur am Rande interessiert.
Zur Ergänzung:
Die rechtlichen Vorgaben für die Veröffentlichung basieren auf § 22 KUG und die Ausnahmeregelungen auf § 23 KUG.
Das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken bildender Künstler und Photographie", gemeinhin "Kunsturhebergesetz" (KUG) stamm aus dem Jahre 1907.

Fotos und Filmaufnahmen dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Juristen nennen das "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt". Ohne Einwilligung des Abgebildeten keine Veröffentlichung.
Die Journalisten waren m.E. zwar berechtigt, den Herrn mit dem Hut zu filmen, aber die Aufnahmen nur mit seiner Zustimmung zu veröffentlichen.
Deshalb war er berechtigt, die Personalien der Journalisten durch die Polizei amtlich feststellen zu lassen.

Da Journalisten berufsbedingt Aufnahmen machen, um diese zu veröffentlichen (im Gegensatz zu Geheimdiensten) war seine Annahme berechtigt, daß die Journalisten eine strafbare Handlung begingen, da sie die Kamera direkt auf ihn hielten, obwohl er das ausdrücklich untersagt hatte.

Ich will den Hut-Mann keineswegs in Schutz nehmen.
Es geht um die rein rechtliche Seite dieser Situation, in die jeder von uns kommen kann, auch dann, wenn er nicht an einer Demonstration teilnimmt.

Traurige daran ist nur, daß dazu nichts in der Zeitung zu lesen war.
Diese Lücke hätte doch schnell geschlossen werden können.
Fernsehanstalten und Presse verfügen mit Sicherheit über genügend hochbezahlte Juristen, die genau Bescheid wissen.

Otto, ein Nicht-Jurist
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Traue nie Deinen Sinnen.
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Hallo Otto,

über allen nachrangigen Gesetzen steht das Grundgesetz und in Art 5 (1) Satz 2 heißt es:

„2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“

Die Pressefreiheit wie die Meinungs- und Informationsfreiheit beinhaltet zugleich eine Institutsgarantie für die Rundfunk, Film- oder Fernsehmedien. Sie steht somit über dem KUG, wodurch das Recht am eigenen Bild durch Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen jederzeit eingeschränkt ist. So war es offenbar in Chemnitz, wobei ein in allgemeiner Deckung vieler Teilnehmer befindlicher Mensch sich selbst besonders herausgehoben hat.

Die Pressefreiheit ist durch die Chemnitzer Polizei, aus welchen Gründen auch immer, demnach tatsächlich eingeschränkt worden. Ihr Verhalten war demnach tatsächlich prinzipiell grundgesetzwidrig.

Kirsche
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Die Vergangenheit ist über die Gegenwart verbrauchte Zukunft.
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Kirsche schrieb in Beitrag Nr. 2276-62:
Hallo Otto,

über allen nachrangigen Gesetzen steht das Grundgesetz und in Art 5 (1) Satz 2 heißt es:

„2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“

Der vollständige Text des Artikel 5 ist hier.

Und natürlich hat die Pressefreiheit Schranken, wie sie Otto aufgeführt hat. Ob die Einschränkungen am Rand einer öffentlichen Demostration gelten, ist nicht einfach zu entscheiden.
Was sich aus der Pressefreiheit nicht ableitet, ist die Verpflichtung objektiv zu berichten; dafür gilt sie auch für einen Herrn Köppel

Chröppel über die Chrundgebung in Chremnitz

und so kommentieren Augenzeugen des Pogroms
"Menschenjagd" - Augenzeuge
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Beitrag zuletzt bearbeitet von Thomas der Große am 15.09.2018 um 22:05 Uhr.
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Zitat von Thomas der Große:
Und natürlich hat die Pressefreiheit Schranken, wie sie Otto aufgeführt hat. Ob die Einschränkungen am Rand einer öffentlichen Demostration gelten, ist nicht einfach zu entscheiden.

Ich würde es anders formulieren:

Die Pressefreiheit als allgemeines Grundrecht ohne grundgesetzlichen Gesetzesvorbehalt der Einschränkung gilt universell, ist also durch nichts eingeschränkt und durch nichts einzuschränken. Gerade dies unterscheidet uns von einem totalitären Staat.

Es gibt aber eine natürliche Grenze und diese findet sich in dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen. Dort gilt die datenschutzrechtliche Gesetzeslage, wie Otto sie richtig beschrieben hat. Sofern sich Einzelne aber gemeinsam zu einer öffentlichen Demonstration versammeln, überwiegt das öffentliche Interesse an einer Berichterstattung vor dem Recht des einzelnen Teilnehmers. Löst sich aus dieser Versammlung ein Einzelner und stellt sich mehr oder weniger drohend gegen die Filmaufnahmen, überwiegt auch hieran das öffentliche Interesse der Berichterstattung. Rechtlich gibt es m.E. daran keinen Zweifel. Die Zweifel der Polizisten waren rechtsfehlerhaft.

Kirsche
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Kirsche schrieb in Beitrag Nr. 2276-64:
Ich würde es anders formulieren:

Die Pressefreiheit als allgemeines Grundrecht ohne grundgesetzlichen Gesetzesvorbehalt der Einschränkung gilt universell, ist also durch nichts eingeschränkt und durch nichts einzuschränken. Gerade dies unterscheidet uns von einem totalitären Staat.

Ja, Nulltoleranz gegenüber Rassisten! Ich bin die Demokratie.
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Beitrag zuletzt bearbeitet von Thomas der Große am 16.09.2018 um 13:41 Uhr.
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Hallo Thomas,

was du suchst, findet du vielleicht hier:

Pressefreiheit - Einschränkung durch Allgemeine Ge...

Kirsche
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Thomas der Große schrieb in Beitrag Nr. 2276-65:
Kirsche schrieb in Beitrag Nr. 2276-64:
Ich würde es anders formulieren:

Die Pressefreiheit als allgemeines Grundrecht ohne grundgesetzlichen Gesetzesvorbehalt der Einschränkung gilt universell, ist also durch nichts eingeschränkt und durch nichts einzuschränken. Gerade dies unterscheidet uns von einem totalitären Staat.

Ja, Nulltoleranz gegenüber Rassisten! Ich bin die Demokratie.




Du meinst wohl, das Bundesverfassungsgericht ersetzen zu können? Wie weit sind wir schon gesunken, wenn hier von dir schon die Grundrechte zur Disposition gestellt werden.
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Kirsche schrieb in Beitrag Nr. 2276-67:
Wie weit sind wir schon gesunken, wenn hier von dir schon die Grundrechte zur Disposition gestellt werden.

Ich bin's nicht. Henry hat damit angefangen zu interpretieren und Du hast den Artikel auf einen Satz verkürzt, um zu Deinem Urteil zu kommen.

Höchste Zeit, dass man die Rassisten endlich aus dem Bundestag kehrt.
Angela Merkel Im Bundestag über Integration und Zu...
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Beitrag zuletzt bearbeitet von Thomas der Große am 16.09.2018 um 22:26 Uhr.
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Beiträge: 1.729, Mitglied seit 16 Jahren
Hallo zusammen,

hier ist noch mehr über die Segnungen der 4. Gewalt unserer Demokratischen Grundordnung
und wie wichtig die Freiheit der Presse ist, um die richtigen Ergebnisse zu erzielen.

HEUTE-SHOW: Der HASSknigge
Dr Daniele Ganser - Vortrag ÖDP München 2017

LG
Thomas
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Beitrag zuletzt bearbeitet von Thomas der Große am 17.09.2018 um 07:43 Uhr.
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Stueps (Moderator)
Beiträge: 3.476, Mitglied seit 18 Jahren
Hey Leute,

gerade auf ein ZDF-Experiment aufmerksam geworden, welches sich wohl schon vor Jahren abgespielt hat.
Was heißt es, auf der Flucht zu sein?
Ausgesuchte Charaktere erklärten sich zu diesem Experiment bereit, unter anderem auch Stephan Weidner von "Böhse Onkelz". Der Kopf einer Band, die ich immer als rechtsradikal eingestuft hatte. Was mir zutiefst zuwider war und ist.

Stephan Weidner hatte 2014 oder so ein Facebook-Statement veröffentlicht, welches sinngemäß lautete , dass ein jeder Mensch ein Recht auf persönliches Glück hat.
Dass Stephan Weidner in diesem Sinne ausdrücklich Flüchtlinge willkommen heißt, und dass seine Platten von nun an nach dieser Aussage gern verbrannt werden dürfen.

Hier die Doku, macht euch ein Bild.

Beste Grüße
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Diese Welt gibt es nur, weil es Regeln gibt.
Beitrag zuletzt bearbeitet von Stueps am 18.12.2018 um 02:12 Uhr.
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Beiträge: 926, Mitglied seit 13 Jahren
Der Diplomingenieur, Architekt und Buchautor E. W. Heine schreibt in seinem aktuellen Buch „New York liegt im Neandertal“ folgendes:

Die griechische Demokratie hat es nie gegeben.
Knaben betrügt man mit Würfel,
Männer mit Verträgen.
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Es gibt nur eine Zeit - die aktive und die passive Gegenwart - und Gravitation
ist die Antwort der Gegenwart auf die Einwirkung vergangener Wichtigkeiten.
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Beiträge: 926, Mitglied seit 13 Jahren
Doppelspaltung der Demokratie?

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich:
Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässigen Person aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger Tätigkeit ähnlicher Art bezieht, dürfen nur in diesem Staat beteuert werden, …
Der Ausdruck „freier Beruf“ umfasst insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten und Wirtschaftstreuhänder.


In der gelebten Praxis sind es natürlich lediglich Staatsbeamte und Rechtsanwälte, welche diese sinnvolle Abmachung nutzen dürfen,
da ja die Steuern nur in dem Land zu leisten sein sollten, wo die Arbeitsleistung auch tatsächliche erbracht wurde.
Die Willkür des Staates Österreich scheint hier grenzenlos zu sein. Für den lieben Rest, der werkenden Staatsbürger herrscht wie eh und je,
statt den Zehent lieber doch mindestens 6x das Zehent zu stehlen.

Harald
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Es gibt nur eine Zeit - die aktive und die passive Gegenwart - und Gravitation
ist die Antwort der Gegenwart auf die Einwirkung vergangener Wichtigkeiten.
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Beiträge: 1.729, Mitglied seit 16 Jahren
Harald Denifle schrieb in Beitrag Nr. 2276-71:
Der Diplomingenieur, Architekt und Buchautor E. W. Heine schreibt in seinem aktuellen Buch „New York liegt im Neandertal“ folgendes:

Die griechische Demokratie hat es nie gegeben.
Knaben betrügt man mit Würfel,
Männer mit Verträgen.

Altkanzler Schröder hatte die Aufnahme Griechenlands in die EU explizit befürwortet mit der Begründung,
dass so die Mutter der Demokratie die EU beehren würde.
Jetzt kommst Du mit Heine um die Ecke, um uns zu sagen, womit wir beehrt sind!?
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Beitrag zuletzt bearbeitet von Thomas der Große am 27.01.2019 um 15:34 Uhr.
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Beiträge: 926, Mitglied seit 13 Jahren
Hallo Thomas

Demokratie sollte ja möglichst alle Stimmen zulassen, auch wenn man diese nur so um die Ecke hört.
Kanzler und Politiker aller Couleur, kümmern sich ja in aller Regel nur um die Farben und um eine,
zwar demokratisch gemeinte Richtung, wo die bewegten Massen auch erträgliches abwerfen.

Das Schlimmste bei dem Zwillingsparadoxon ist ja, dass man es den Zwillingen zur Physikprüfung erklären muss,
obwohl man selber keine einzige Sekunde, an ein solches Konstrukt glaubt.

Mit der Demokratie dürfte es ähnlich sein.

Harald
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ist die Antwort der Gegenwart auf die Einwirkung vergangener Wichtigkeiten.
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Beiträge: 1.476, Mitglied seit 16 Jahren
Harald Denifle schrieb in Beitrag Nr. 2276-74:
Das Schlimmste bei dem Zwillingsparadoxon ist ja, dass man es den Zwillingen zur Physikprüfung erklären muss,

obwohl man selber keine einzige Sekunde, an ein solches Konstrukt glaubt.

Du vielleicht nicht,
nach dem Motto: "was ich nicht verstehe muss falsch sein"
Da gibt es allerdings durchaus auch andere Optionen.
Du glaubst wahrscheinlich auch nicht daran, dass auf der Erdoberfläche Myonen gemessen werden,
viel mehr als es eigentlich sein dürften, nur, weil du im Bodensee noch keine gefunden hast:rofl:
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"Der Kopf ist rund, damit die Gedanken die Richtung wechseln können"
(Francis Picabia)
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Beiträge: 926, Mitglied seit 13 Jahren
Und nochmals New York liegt im Neandertal
Zitat von E. W. Heine:
„Atome unterscheiden sich nicht nur von allem, was bisher bekannt ist, sondern auch von allem, was man sich überhaupt vorstellen kann“, heißt es bei Feynman, und sein Kollege Cooper fährt fort: „Es ist eine unvorstellbare Tatsache, dass Atome vorwiegend aus leerem Raum bestehen. Die Materie, die wir überall in uns und um uns herum wahrnehmen, ist eigentlich eine Illusion.“

Man kann das „eigentlich“ ruhig weglassen, wenn man den Boden des Sees erkennt - und genaugenommen,
wenn man diesen ein wenig einsehen durfte, kann man die Optionen „eigentlich“ immer offenlassen.
Man findet (Mann oder Frau) sich in guter Gesellschaft, wenn man an der Front etwas zweifelt und ein "Nein"
zu einem doofen Raumkonstrukt, kann durchaus auch ein demokratischer Einwurf sein.

Harald
:cool:
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ist die Antwort der Gegenwart auf die Einwirkung vergangener Wichtigkeiten.
Beitrag zuletzt bearbeitet von Harald Denifle am 31.01.2019 um 22:14 Uhr.
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Beiträge: 926, Mitglied seit 13 Jahren
Österreichisches Brauchtum – die Allrounder Baumeister?

Vorarlberg hat gewählt.

Ein Bregenzer Rechtsanwalt schreibt dazu:
Das Wahlergebnis lässt ahnen, dass es in Vorarlberg wohl weitergehen wird wie bisher. ----- Inzwischen ist der Landesverwaltung das verloren gegangen, was Sausgruber (Alt - Landeshauptmann) als gesunden Menschenverstand bezeichnet hat, es fehlt jemand, der die Landesverwaltung in die Schranken verweist. Der sinnvolle Letzetunnel ist zum Tunnelspinnenmonster explodiert, die Rheinsicherung mit der Aufweitung in Koblach (sinnwidrig) junktimiert und die S 18 soll 8 km lang werden, anstatt den einen Kilometer zwischen dem Ende der L 204 (Dornbirn – Lustenau und den Rhein zu untertunneln. Auch die Abschiebung der beiden Lehrlinge wäre Sausgruber nicht passiert. ---------

Intervenient – bezeichnet eine Person, welche in einem Streit vermittelt.

In einer Anfrage an die Landesregierung Vorarlberg, welche ich über die Partei NEOs am 20.9.2019 stellen konnte, war erhellendes zu Erfahren.
Der nun scheidende Landesstatthalter Mag. Karlheinz Rüdisser musste auflisten, dass seit 2009 alleine in Vorarlberg, erforderlich Korrekturarbeiten an Brückenbauwerken, im Umfang von 100 Millionen Euro erforderlich wurden. Und eine lange Liste wartet auf Renovationen in nächster Zukunft.

Frage 5 etwa:cool:
5. Wurde die Landesregierung allenfalls vor Jahren darüber informiert, dass angeblich stark verrosteter Baustahl in Vorarlberger Brücken verbaut wurde? Falls ja, in welcher Form, wie wurde von Seiten der Landesregierung auf diese Information reagiert und was wurde tatsächlich unternommen?

Mag. Karlheinz Rüdisser
Entsprechende Behauptungen wurden von einem Intervenienten vor mehreren Jahren an mich herangetragen. Diese Hinweise wurden zum Anlass genommen für Erhebungen seitens der für die betriebliche Erhaltung als auch bauliche Instandhaltung der Landesstraßen zuständigen Abteilung Straßenbau des Amtes der Landesregierung.

Grüße vom
Intervenienten

Harald
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Es gibt nur eine Zeit - die aktive und die passive Gegenwart - und Gravitation
ist die Antwort der Gegenwart auf die Einwirkung vergangener Wichtigkeiten.
Beitrag zuletzt bearbeitet von Harald Denifle am 19.10.2019 um 10:21 Uhr.
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