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Beitrag Nr. 2262-1
02.03.2017 17:28
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Beitrag Nr. 2262-2
02.03.2017 23:38
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Sheep schrieb in Beitrag Nr. 2262-1:Licht hat einen Wellen-, und Teilchencharakter. Ist es also massebehaftet?
Zitat:warum kann es dann die Lichtgeschwindigkeit nicht überschreiten?
Zitat:Warum bleibt die Lichtgeschwindigkeit immer konstant?
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Beitrag Nr. 2262-3
03.03.2017 18:53
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Beitrag Nr. 2262-4
04.03.2017 12:48
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Beitrag Nr. 2262-5
04.12.2017 12:27
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Beitrag Nr. 2262-6
04.12.2017 12:43
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Beitrag Nr. 2262-7
05.12.2017 10:18
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Wald schrieb in Beitrag Nr. 2262-5:Wie meldet man in Forum sich ab?
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Beitrag Nr. 2262-8
05.12.2017 10:50
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 2262-2:Die elektromagnetische Wechselwirkung ist hinsichtlich ihrer Geschwindigkeit im Vakuum konstant , weil sie nicht von anderen Objekten, bewegten oder unbewegten, abhängig ist. In lichtdurchlässigen Stoffen (z.B. Luft, Glas, Wasser) ist die Lichtgeschwindigkeit niedriger.
Harti
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Beitrag Nr. 2262-9
05.12.2017 11:35
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Beitrag Nr. 2262-10
05.12.2017 12:28
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Claus (Moderator)
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Beitrag Nr. 2262-11
05.12.2017 12:53
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Sheep schrieb in Beitrag Nr. 2262-1:Ist [Licht] also massebehaftet?
Harti schrieb in Beitrag Nr. 2262-2:Ja, ...
Wald schrieb in Beitrag Nr. 2262-5:Ein “Charakter” zu wissen ist zu wenig, um das s.g. „Licht“ zu verstehen
Uwebus schrieb in Beitrag Nr. 2262-8:Harti, die Aussage ist falsch.
Nicht von Bedeutung schrieb in Beitrag Nr. 2262-9:Diese Aussagen sind ebenso falsch...
Kirsche schrieb in Beitrag Nr. 2262-10:Mal ne Frage:Was also ist überhaupt Lichtgeschwindigkeit?
Zitat von Naturwissenschaftliche Fakultät der Uni Ulm:Photonen haben keine Ruhemasse... Allerdings besitzt jedes Photon eine bestimmte Energie.
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Beitrag Nr. 2262-12
05.12.2017 13:12
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Beitrag Nr. 2262-13
05.12.2017 14:43
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Kirsche schrieb in Beitrag Nr. 2262-10:Was also ist überhaupt Lichtgeschwindigkeit?
Beiträge: 905, Mitglied seit 7 Jahren |
Beitrag Nr. 2262-14
05.12.2017 15:55
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Beitrag Nr. 2262-15
05.12.2017 16:32
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Kirsche schrieb in Beitrag Nr. 2262-14:Was ist denn überhaupt die Grundlage der Messung von LG? Herrscht darüber präzise Klarheit? Ist es Wissen?
Kirsche schrieb in Beitrag Nr. 2262-14:Man weiß irgendwie doch noch nicht so richtig Bescheid.
Kirsche schrieb in Beitrag Nr. 2262-14:Betrachte es auch mal als Spaß mit ernstem Hintergrund!
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Beitrag Nr. 2262-16
05.12.2017 16:38
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Uwebus schrieb in Beitrag Nr. 2262-8:Ich habe den Eindruck, daß Einstein mittlerweile zu einem Dogma der Physik mutiert ist wie die Jungfräuliche Empfängnis bei den Katholen.
Beiträge: 340, Mitglied seit 6 Jahren |
Beitrag Nr. 2262-17
05.12.2017 17:34
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Beitrag Nr. 2262-18
05.12.2017 17:36
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Kirsche schrieb in Beitrag Nr. 2262-10:Mal ne Frage:
Die Photonen vollführen, wie wohl alles, eine Welle, die man sich auch bildlich vorstellen kann. Durch diese Welle kann man eine Linie (entlang der Lichtquanten im Mittelpunkt?) ziehen, um die die Welle schwingt. In meiner Vorstellung ist genau das der Zeitpfeil, auf der die Uhr- oder Kalenderzeit eingetragen werden kann. Wie stelle ich mir nun aber die reale Lichtgeschwindigkeit vor? Wird sie auch anhand der Linie, also dem Zeitpfeil gemessen, die ja kürzer sein muss, als der Bogen der Welle, also doch wohl der üblichen Zeit „t“ entspricht? Oder bemisst sich die Lichtgeschwindigkeit nach dem Bogen der Welle, der ja länger ist als die Linie? Unter dieser Voraussetzung würde die Lichtgeschwindigkeit doch wohl den heutigen Wert für die LG übertreffen müssen, falls dieser heute nur die Zeit „t“ der Linie spiegelt? Was also ist überhaupt Lichtgeschwindigkeit?
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Beitrag Nr. 2262-19
05.12.2017 17:44
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Nicht von Bedeutung schrieb in Beitrag Nr. 2262-9:Hallo Uwe
Diese Aussagen sind ebenso falsch (bis auf die letzte). Es gibt zwei Definitionen für Vakuum eine quantenmechanische und eine klassische.
Für die Ablenkung von Licht in der Nähe von kosmologischen Objekten gibt es noch eine weitere Erklärung:
https://www.youtube.com/watch?v=CnvOybT2WwU
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Beitrag Nr. 2262-20
05.12.2017 18:23
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.