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Ernst Ellert II
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2060-40:
(...)
Die Lösung dafür hatte ich bereits angesprochen: Die Legalisierung der Babyklappe, die bisher noch rechliche Grauzone ist.
Dann müsste keine Frau abtreiben und das Kind käme in eine fürsorgliche Pflege- oder Adoptivfamilie.
Diesen Teil der Verantwortung, Legalisierung der Babyklappe, liegt in der Hand der Regierung.
(...)
Die Babyklappe betreffend: ergänzend dazu vielleicht aus 2009 Beitrag Nr. 1529-1 und Folgebeiträge.

Mit den besten Grüßen.
Ernst Ellert II.
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Hans-m
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
Danke Ernst,

Ich hatte garnicht mehr daran gedacht dass wir das Thema bereit in Beitrag Nr. 1529-1 und Folgebeiträge behandelt hatten.

darin steht:
Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1529-1:
Und eben dieser deutsche Ethikrat hat jetzt gefordert man müsse die Babyklappen und anonymen Geburten abschaffen.

Begründung: Die Babyklappen und anonymen Geburten verletzen das Recht des Kindes, seine Herkunft zu kennen.

Da sieht man, dass der Ethikrat am Problem vorbeidenkt.

kurz gesagt: Wer bohrt schon ein Loch in den Boden seines Bootes, damit das Wasser rausläuft.

Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1529-1:
Meine Meinung:
Ein anonym geborenes Kind hat wenigstens die Chance nach zu forschen, wer die Eltern waren oder sind.
Ein totes Baby wird das nicht mehr können. :-(

das sehe ich ganau so.

Ausserdem: Wenn die Babyklappe legalisiert würde, dann hätten die Mütter gar keinen Anlass, die Geburt anonym durchzuführen.
dazu auch meine Idee:
Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2060-40:
Auch wäre eine mögliche neue Variante denkbar, eine sogenannte Paten-Familie..
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Beitrag zuletzt bearbeitet von Hans-m am 19.07.2013 um 14:48 Uhr.
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Emmins
Beiträge: 54, Mitglied seit 10 Jahren
Hallo zusammen,

zwei kleine Anmerkungen zur Diskussion:

Ich finde es zu einfach zu sagen, dass der Ethikrat "am Problem vorbeidenkt".

Zum einen muss man sehen, dass das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung nicht irgendein Gesetz ist, sondern ein Verfassungsrecht - und zwar aus der Abteilung Menschenwürde (GG 1,I). Auch das kann man - im speziellen Fall - natürlich in seiner Begründung und Zeitgemäßheit diskutieren. Ich hab mal nachgelesen: Die zentrale Begründung für dieses Menschenrecht bezieht sich offenbar auf die Möglichkeit der Identitätsbildung, zu der auch die Fähigheit gehört, sich im Kontext eigener Geschichte zu begreifen (vgl. von Setze 1995: 73, books.google.it/books?isbn=3428084330 ). Das leuchtet mir (übrigens in persönlicher Kenntnis des nicht einfachen Falles eines aus Brasilien stammenden Adoptivkindes) sehr ein.
Wenn man in Deutschland an ein solches Grundrecht denkt, fällt einem aber auch die Geschichte ein: Die Lebensborn-Kinder, die dieses Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung eben nicht hatten....

Zum anderen sollte man nicht übersehen, dass die Babyklappe von den Frauen, die tatsächlich zum Neonatizid greifen, meist gar nicht "erreicht" wird: "Das Schlimme: Prävention ist kaum möglich, weil die Frauen ihre Schwangerschaft oft verdrängen, bestehende Hilfsangebote ignorieren und nicht einmal loyale Partner oder Eltern ins Vertrauen ziehen", so im Stern mit Hinweis auf eine der wenigen Expertinnen im Feld.
http://www.stern.de/panorama/psychologie-warum-manc...

Um Mißverständnisse zu vermeiden: Jedes Kind, das in einer Babyklappe landet, statt getötet zu werden, war die Babyklappe wert. Aber ganz so einfach ist es deshalb mit dieser Art Einrichtung trotzdem nicht....

Gott sei Dank sind die Fälle der Tötung Neugeborener, die kein übrigens "modernes" Phänomen sind, übrigens bei uns heute deutlich rückläufig.

beste Grüße von
Emmins
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Hans-m
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
Emmins schrieb in Beitrag Nr. 2060-43:
Zum einen muss man sehen, dass das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung nicht irgendein Gesetz ist, sondern ein Verfassungsrecht - und zwar aus der Abteilung Menschenwürde

Denkt doch mal an die vielen Kuckuckskinder, wo die Frau es mit einem anderen "getrieben hat" und das Geheimnis für sich behält. Haben denn nicht auch diese Kinder ein Recht zu erfahren, wer ihr Vater ist.

Und was ist mit den Kindern, die bei einem "One-Night-Stand" gezeugt wurden, oder die von einem "Feucht fröhlichen Mallorca Urlaulb" mitgebracht wurden.
Da weiss die Mutter machmal selbst nicht, wer der Vater ist, zumindest nicht Name und Adresse.
Wo ist denn der Unterschied, ob das Kind nichts über seinen Vater weiss, oder nichts über Vater und Mutter.
Das Recht auf Leben sollte doch in jedemfall höher anzusehen sein, als das Recht auf seine Herkunft.

Und wie ich bereits erwähnte, ich wiederhole mich nur ungern:
Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2060-42:
Ausserdem: Wenn die Babyklappe legalisiert würde, dann hätten die Mütter gar keinen Anlass, die Geburt anonym durchzuführen.

Eine Legalisierung der Babyklappe ermöglicht dem Kind zu überleben, der Mutter ihren ungewollten Nachwuch loszuwerden, und das Kind könnte zudem seine Herkunft erfahren, weil, wie gesagt, die Mutter ihr Kind nicht anonym abgeben müsste.
Somit ist letztendlich allen geholfen!

Emmins schrieb in Beitrag Nr. 2060-43:
Die zentrale Begründung für dieses Menschenrecht bezieht sich offenbar auf die Möglichkeit der Identitätsbildung, zu der auch die Fähigheit gehört, sich im Kontext eigener Geschichte zu begreifen

Welche Sinn zur Identitätsfindung macht es, wenn das Kind erfährt, dass seine Mutter ein verwöhntes Millionärstöchterchen war oder evt. eine Hure aus der Bronx? Ich denke es könnte eher zur Identitätskrise als zur Identitätsfindung beitragen.
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Beitrag zuletzt bearbeitet von Hans-m am 22.07.2013 um 10:16 Uhr.
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Emmins
Beiträge: 54, Mitglied seit 10 Jahren
Hallo Hans,

ich hatte doch weder für Abtreibung plädiert noch gegen die Babyklappe!

Die Legalisierung der Babyklappe, das war das eine Bedenken, wäre ja - leider - noch keine Garantie dafür, dass sie auch zuverlässig funktioniert, also tatsächlich in Krisensituationen in Anspruch genommen würde.

Und ja: Alle Kinder haben (und sollten) das Recht haben, ihre Eltern zu kennen. Daran ändert das verantwortungslose "Rummachen" ja nichts! Kenne übrigens eine Frau, die von ihrer Mutter erst als sie weit über 30 war, erfahren hat, wer eigentlich ihr Vater war. Sie hat immer nur - aufgrund von Auffälligkeiten ihres Aussehens - beim Blick in den Spiegel gewußt, dass er aus einem fernen Teil der Welt kommen müsse. Gefunden hat sie ihn dann trotz intensiver Suche nie....

Es mag sein, dass es im Einzelfall zur Identitätskrise kommt, wenn schließlich Eltern(teile) aufgefunden werden, die nicht der vielleicht idealisierten Vorstellung des Kindes entsprechen. Im von mir kürzlich schon erwähnten Adoptionsbeispiel, das eher Deinem "Bronx"-Beispiel entspricht, war es definitiv umgekehrt: Eine jahrelange Krise eines Jugendlichen konnte ihr Ende finden, nachdem die "Quälfrage" des "woher komme ich", "wer sind meine Mutter und mein Vater", "habe ich noch Geschwister" usw. geklärt werden konnten und Kontakt zustande kam. Und die Behörden haben geholfen, die Mutter zu finden. Geholfen haben sie vermutlich deshalb, weil es eben dieses Grundrecht gibt.

Kleine Anmerkung noch zur Erläuterung: Ich neige dazu, Diskussionen durch zusätzliche Gesichtspunkte etwas komplizierter zu machen. Gerade wenn man Lösungen für Probleme sucht, tut man m.E. gut daran, Positionen anderer nachzuvollziehen (gemeint hier: Ethikrat) und Aspekte einzubeziehen, die man vielleicht übersehen hat. (Dass man manchmal dann nicht mehr weiß, wie ein Problem 'einfach' und 'gut' lösbar ist, gebe ich allerdings auch zu... Das ist vielleicht sowas wie meine "deformation professionelle")

beste Grüße, Emmins
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Hans-m
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
Emmins schrieb in Beitrag Nr. 2060-45:
Hallo Hans,

ich hatte doch weder für Abtreibung plädiert noch gegen die Babyklappe!
Die Kritik richtete sich nicht gegen Dich, sondern gegen das von Dir angesprochene Verfassungsrecht.
Zitat:
Und ja: Alle Kinder haben (und sollten) das Recht haben, ihre Eltern zu kennen. Daran ändert das verantwortungslose "Rummachen" ja nichts!
Es geht hier nicht um das Recht als solches, sondern um die Nutzung des Rechts.

Wenn die Mutter eines Kindes nicht ausfindig gemacht werden kann, dann kann das Recht nicht angewendet werden.
Das ist so, als würde mir jemand das Auto zerkratzen, und sich aus dem Staub machen. Der Verantwortliche müsste mir, nach geltendem Gesetz den Schaden ersetzen. Aber da nützen die besten Gesetze nichts, wenn der "Täter" nicht ermittelt werden kann.
Zitat:
: Eine jahrelange Krise eines Jugendlichen konnte ihr Ende finden, nachdem die "Quälfrage" des "woher komme ich", "wer sind meine Mutter und mein Vater", "habe ich noch Geschwister" usw. geklärt werden konnten und Kontakt zustande kam. Und die Behörden haben geholfen, die Mutter zu finden. Geholfen haben sie vermutlich deshalb, weil es eben dieses Grundrecht gibt.

Wie heisst es so oft in der Rechsprechung wenn es um Kinder geht: Es muss dem Kindeswohl dienen. Genau so ist es mit der Wahrheit über die Herkunft. Ein Kind verkraftet es besser, als das andere. Hier kann man nicht pauschal die Wahrheit erzwingen, sondern muss evtl abwägen, ob das Kind bereits in der Lage ist, die Tatsachen zu akzeptieren.
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Beitrag zuletzt bearbeitet von Hans-m am 22.07.2013 um 12:36 Uhr.
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Grtgrt
Beiträge: 1.566, Mitglied seit 11 Jahren
 
Emmins schrieb in Beitrag Nr. 2060-45:
 
Ich neige dazu, Diskussionen durch zusätzliche Gesichtspunkte etwas komplizierter zu machen. Gerade wenn man Lösungen für Probleme sucht, tut man m.E. gut daran, Positionen anderer nachzuvollziehen ...


Gerade das scheint mir ein besonders sinnvolles und fruchtbares Vorgehen ...

Interessanter für jeden an solcher Diskussion Beteiligten wird es zudem noch sein.

 
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Emmins
Beiträge: 54, Mitglied seit 10 Jahren
Hallo Hans,

zuerst: Selbst wenn sich die Kritik gegen mich gerichtet hätte, hätte ich damit überhaupt kein Problem. Dafür sind Diskussionen ja da. (Und zitiert hattest Du mich ja dazu...).

Die Nutzung des Rechts? Ja, die ist (häufig) ein Problem! Aber immerhin hat das Kind - sofern es begehrt (!), die Eltern zu kennen - Dank der Existenz des Rechts Unterstützung vom staatlicher Seite bei der Suche (Jugendamt etc.), ebenso wie jeder, dem sein Auto verkratzt wird (Polizeiliche Ermittlung). Aber der Staat kann bekanntlich auch nicht alles. Beim Autozerkratzer wird man erfahrungsgemäß nicht viel Glück haben, wenn er nicht gesehen wurde; bei der Elternfindung kann, wenn sich jemand findet (und an dieser "Tat", waren ja meist zwei beteiligt :-), ein Bluttest weiterhelfen (angeordnet werden).

Auf der angegegenen Seite (Familienrecht kompakt) findet man ziemlich viele (rechtliche....) Argumente, Urteile und auch Abwägungen zum Thema (Was sich seit 2001 geändert hat, weiß ich nicht).
http://www.iww.de/fk/archiv/kindschaftsrecht-der-an...

@Grtgrt. Danke! Sehr freundlich.

Schönen Tag allerseits!
Emmins
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Grtgrt
Beiträge: 1.566, Mitglied seit 11 Jahren
 
Emmins schrieb in Beitrag Nr. 2060-43:
 
Zum einen muss man sehen, dass das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung nicht irgendein Gesetz ist, sondern ein Verfassungsrecht - und zwar aus der Abteilung Menschenwürd


Hi Emmins,

zum Stichwort Kenntnis der eigenen Abstammung finde ich nichts im Grundgesetz. Wie lautet der Satz denn genau, auf den Du dich da beziehst?

Danke,
Gruß, grtgrt
 
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Emmins
Beiträge: 54, Mitglied seit 10 Jahren
Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 2060-49:
zum Stichwort Kenntnis der eigenen Abstammung finde ich nichts im Grundgesetz. Wie lautet der Satz denn genau, auf den Du dich da beziehst?

Sorry, korrekterweise hätte ich dazu sagen müssen: Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts auf Grundlage von GG Art 1 I und 2 I

Erläutert findet man diese Rechtsprechung z.B. hier:
books.google.it/books?isbn=3638699390

Gruß, Emmins
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Uwe2
Beiträge: 136, Mitglied seit 11 Jahren
Hallo zusammen,

Emmins entnimmt das, wenn ich es denn richtig verstanden habe, dem Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar...
Ob sich daraus ein Recht "Kenntnis der eigenen Abstammung " ergibt, könnte sich zu einem Streitthema entwickeln.
Oder habe ich Dich, Emminis, falsch verstanden?

Gruß Uwe2
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Dass Du nicht unter Verfolgungswahn leidest, heißt noch lange nicht, dass sie nicht hinter Dir her sind.
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Emmins
Beiträge: 54, Mitglied seit 10 Jahren
Hallo Uwe 2,
da haben sich unsere Beiträge offenbar irgendwie überschnitten, nicht? Insofern erstmal keine zusätzliche Antwort von mir... Aber vielleicht im Weiteren....
Emmins
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Uwe2
Beiträge: 136, Mitglied seit 11 Jahren
Hallo Emmins,

genau, so ist es.

Schönen Abend
Uwe2
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Dass Du nicht unter Verfolgungswahn leidest, heißt noch lange nicht, dass sie nicht hinter Dir her sind.
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Hans-m
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
Emmins schrieb in Beitrag Nr. 2060-48:
bei der Elternfindung kann, wenn sich jemand findet (und an dieser "Tat", waren ja meist zwei beteiligt :-), ein Bluttest weiterhelfen (angeordnet werden).

RICHTIG, wenn man einen hat, so kann man durch Gentest die Abstammung bestimmen, aber wenn man einen hat, dann hat man noch lange nicht beide.
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Emmins
Beiträge: 54, Mitglied seit 10 Jahren
Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2060-54:
RICHTIG, wenn man einen hat, so kann man durch Gentest die Abstammung bestimmen, aber wenn man einen hat, dann hat man noch lange nicht beide.

Auch RICHTIG, aber es soll mitunter vorkommen, dass der/die eine dann weiß, wer der/die andere war !

:joker: Emmins
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