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Beitrag Nr. 2059-1
14.07.2013 17:09
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Zitat von Magueijo (2003):
Tatsächlich gibt es in der Wissenschaft keine bessere Methode, verrückt zu werden, als die Zweifel, die von anderen an der eigenen Idee vorgebracht werden, als persönliche Angriffe anzusehen — selbst wenn die Bemerkungen vor Verachtung oder Bosheit triefen und wenn man absolut sicher ist, dass alle Anwesenden einen für einen ausgemachten Dummkopf halten.
So ist das nun mal in den Naturwissenschaften. Jede neue Idee ist so lange dummes Geschwätz, bis sie jede erbarmungslose Kritik überlebt hat.
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Beitrag Nr. 2059-2
14.07.2013 23:39
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Guten Abend Grtgrt, sei gegrüßt.Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 2059-1:Das sicherste Anzeichen dafür, dass jemand die Argumente ausgehen, ist stets, dass er dazu übergeht, nur noch so zu antworten, dass er seinem Gesprächspartner Dummheit vorwirft.
(...)
.... das beste Beispiel dafür, wie Du selbst jemandem Dummheit vorwirfst. Also bevor Du hier meckerst, fass Dir ersteinmal an die eigene Nase.Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1942-43:
Hi Ernst,
deinen Beitrag 1942-41 habe ich mit großem Vergnügen gelesen. An dir scheint, wenn nicht ein Dichter, so doch ein sehr guter Kommentator verloren gegangen zu sein.
Als wirklich perfekt würde ich den Beitrag aber erst dann einordnen, wenn du auch in Orthographie noch sattelfest wärest und deswegen z.B. an Stelle von
Er wusste auch das er nichts weis.
korrekter
Er wusste auch, das er nichts weiß.
geschrieben hättest.
Ich fände das besser, da man als Leser sonst vielleicht doch den Verdacht bekommen könnte, es schriebe hier jemand, der nicht weiß, dass er nichts (oder zu wenig) weiß.
Beste Grüße,
grtgrt
Kleiner Tipp: LEO weiß alles.
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Beitrag Nr. 2059-3
15.07.2013 02:18
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Beitrag Nr. 2059-4
15.07.2013 08:02
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 2059-2:
Aber hier ändern, dort korrigieren, da löschen oder sonst was hinzu fügen ohne Edit-Hinweis ist einfach voll daneben.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.