Haronimo
Beiträge: 530, Mitglied seit 11 Jahren
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Beitrag Nr. 2053-241
09.07.2018 15:30
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Haronimo schrieb in Beitrag Nr. 2053-239:bei der Erkundungs- Tour, herzlich eingeladen
Claus
Beiträge: 2.421, Mitglied seit 17 Jahren
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Beitrag Nr. 2053-242
11.07.2018 07:05
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Haronimo schrieb in Beitrag Nr. 2053-241:Wir starten mit eine LG fähige Rakete, und beschleunigen der LG entgegen.
Umso mehr wir beschleunigen desto mehr verlassen wir den 3-Dimensionalen Raum(gleichwertig mit der Raumkontraktion beim ZP?). Kurz vor LG gibt es einen Ruck und auf einmal, bei LG, befinden wir uns auf der 2-Dimensionale Oberfläche des Universums.
...
Hätten wir die Möglichkeit einer höheren Geschwindigkeit als die des Lichtes dann würde die Welt sich anders „verhalten“. Also, deswegen ist die Welt so wie wir sie aktuell wahrnehmen.
Wir können aber bis in einer Entfernung „blicken“, aus dem wir meinen das es „dort“ alles begann.
Harti
Beiträge: 1.644, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 2053-243
11.07.2018 18:38
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 2053-242:Denn, wie du richtig schreibst, "blicken" wir bereits so in die Vergangenheit, als würden uns mit Lichtgeschwindigkeit bewegen:
Zitat von Claus:Allerdings könnten wir einen Trick anwenden und nach bestimmten Zeit, die wir uns mit v = c bewegt haben, einfach heimlich wieder bremsen. Dann könnten wir das Objekt wieder sehen - und zwar in einer räumlichen Entfernung, die derjenigen Zeit entspricht, die wir uns mit LG fortbewegt haben.
Claus
Beiträge: 2.421, Mitglied seit 17 Jahren
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Beitrag Nr. 2053-244
13.07.2018 06:49
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 2053-243:ich habe Zweifel, ob man die Dinge so interpretieren kann, wie Du es machst. ...
Eine eigene Bewegung mit Lichtgeschwindigkeit im Verhältnis zu einem anderen Körper wird durch die SRT ausgeschlossen. ...
Hast Du nicht zuvor einen Trick gemacht, und zwar mit einer Betrachtungsweise, die die übliche Sichtweise auf den Kopf stellt ?
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.