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Beitrag Nr. 2051-1
21.06.2013 11:31
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Beitrag Nr. 2051-2
21.06.2013 12:46
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Beitrag Nr. 2051-3
21.06.2013 13:54
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2051-2:
Ich glaube du sprichst hier den Unterscheid zwischen idealer und realer Betrachtung eines Inertialsystem an.
Ein ideales Inertialsysem ist absolut unbeschleunigt, unterliegt keiner Gravitation und keinen sonstige Kräften.
Ein ideales System kann dem realen System nur annähernd gleichkommen.
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Beitrag Nr. 2051-4
21.06.2013 15:29
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Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 2051-3:
Mit zu berücksichtigen ist allerdings, dass in extremen Szeanrios — wie etwa im Inneren aller Schwarzen Löcher oder im Quantenschaum — die Aussagen i d e a l e r Betrachtung beliebig weit von r e a l e n Gegebenheiten abweichen können.
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Beitrag Nr. 2051-5
21.06.2013 16:06
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2051-4:Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 2051-3:
Mit zu berücksichtigen ist allerdings, dass in extremen Szeanrios — wie etwa im Inneren aller Schwarzen Löcher oder im Quantenschaum — die Aussagen
i d e a l e r Betrachtung beliebig weit von r e a l e n Gegebenheiten abweichen können.
Fakt ist: Worüber ich nix weiss, kann ich auch nix berechnen.
Alles was sich innerhalb des Ereignishorizontes eines SL abspielt, ist für den Betrachter ausserhalb nicht ersichtlich.
Okotombrok (Moderator)
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Beitrag Nr. 2051-6
21.06.2013 23:24
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.