Versage
Beiträge: 35, Mitglied seit 11 Jahren
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Beitrag Nr. 1987-1
18.01.2013 12:45
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Ernst Ellert II
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren
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Beitrag Nr. 1987-2
18.01.2013 13:14
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Das liest sich schön, aber was dann?Zitat:Die Fertigung aller Brillen mit Dpt Stärke, inklusive des Einschleifens und Einpassens der Brillengläser erfolgt direkt in Deutschland in unserer Meisterwerkstatt. Die Einarbeitung erfolgt mit modernsten Maschinen und Fertigungstechniken durch qualifizierte Augenoptiker und Augenoptikermeister. Eine 3-fache Endkontrolle der Brillen sichert zudem, dass alle bei der Bestellung von Ihnen angegebenen Werte immer zu 100% eingehalten werden.
Grtgrt
Beiträge: 1.566, Mitglied seit 11 Jahren
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Beitrag Nr. 1987-3
19.01.2013 01:00
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.