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Beitrag Nr. 1894-1
12.07.2012 09:37
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Beitrag Nr. 1894-2
12.07.2012 16:26
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Hi, ggreiter!Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1894-1:
Wie die Allgemeine Relativitätstheorie uns lehrt, entwickeln physikalische Objekte — sobald sie sich relativ zueinander mit unterschiedlicher Beschleunigung bewegen — einen unterschiedlichen Zeitbegriff. Siehe hier Details dazu.
Daraus, so denke ich, ergibt sich zwingend, dass man die Zeit als einen in die 4-dimensionale Raumzeit der Allgemeinen Relativitätstheorie eingebetteten gerichteten Graphen aufzufassen hat, dessen Knoten Ereignisse im Sinne der Quantenmechanik sind (sprich: Punkte der Raumzeit, an denen Elementarteilchen entstehen, zerfallen, oder sich neu aufteilen in Folge einer Kollision).
Genauer beschrieben findet sich diese Idee auf folgenden Seiten (man sollte sie in eben dieser Reihenfolge lesen):
(1) Vergangenheit und Zukunft genauer definiert
(2) RZQ: Die Raumzeit der Quanten (Teil 1)
(3) RZQ: Die Raumzeit der Quanten (Teil 2)
Ich würde mich freuen, wenn Physiker diese meine Ansicht kommentieren könnten (insbesondere dann, wenn sie glauben, Argumente dagegen zu haben).
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Beitrag Nr. 1894-3
12.07.2012 22:17
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Beitrag Nr. 1894-4
13.07.2012 11:12
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Zitat von ggreiter:Hi Henry,
die Tatsache, dass die Positionen der Ereignisse nur unscharf definiert sind, ist richtig, spricht aber nicht gegen das Modell.
Im übrigen sind natürlich auch die Kanten des Graphen nur unscharf lokalisierbar.
Noch genauer: Wo konkrete Knoten und Kanten liegen, ist nur durch eine ihnen zugeordnete Wahrscheinlichkeitswelle bestimmt — eben das ist der quantenmechanische Beitrag zum Modell.
Zur Verfeinerung und Konkretisierung des Modells RZQ sollte man wohl nicht die Stringtheorie bemühen, sondern eher die dazu konkurriernde Theorie der Schleifen-Quanten-Gravitation. Die nämlich konstruiert über etwas, was ihre Erfinder "Spin Networks" nennen, einen ganz ähnlichen Graphen.
Gruß, ggreiter
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Beitrag Nr. 1894-5
13.07.2012 14:40
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Okotombrok (Moderator)
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Beitrag Nr. 1894-6
13.07.2012 22:42
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Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1894-5:Nun zur Frage, ob Wahrscheinlichkeitswellen wirklich existieren: Da Interferenz am Doppelspalt zeigt, dass sie interferieren, müssen sie ja wohl existieren.
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Beitrag Nr. 1894-7
14.07.2012 15:07
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Beitrag Nr. 1894-8
14.07.2012 18:36
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Beitrag Nr. 1894-9
16.07.2012 10:47
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Okotombrok (Moderator)
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Beitrag Nr. 1894-10
16.07.2012 20:00
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Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1894-9:Um Okotombroks Wunsch gerecht zu werden . . .
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Beitrag Nr. 1894-11
19.07.2012 10:56
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Zitat von ggreiter:Hi Henry,
es scheint mir nicht richtig, nur das, was sich schon als Materie zeigt, als physikalisches Objekt elementarster Art zu bezeichnen. Unteilbare Bausteine des Kosmos sind ganz sicher schwingende Energie-Portionen (nur einige davon zeigen sich zeitweise im Zustand Materie).
Zitat von ggreiter:Nun zu Ereignissen: Als Position eines Ereignisses kann man nur die Summe aller Punkte verstehen, an denen sich die am Ereignis beteiligten Quanten dann gerade befinden. Es ist aber keineswegs so, dass die Position eines Quantums nur ungenau beobachtbar wäre: Sie ist wirklich auch ungenau definiert.
Zitat von ggreiter:Damit ist klar: Unter der Position eines Ereignisses muss man sich (aus diesen beiden Gründen) eine kleine Region der Raumzeit vorstellen (eine Punktemenge, die Vereinigung von N Punktemengen ist, wenn am Ereignis N Quanten beteiligt sind) — also nicht einen einzigen Punkt im Sinne der Mathematik, sprich: im Sinne der die Raumzeit modellierenden differenzierbaren Mannigfaltigkeit.
Zitat von ggreiter:Nun zur Frage, ob Wahrscheinlichkeitswellen wirklich existieren: Da Interferenz am Doppelspalt zeigt, dass sie interferieren, müssen sie ja wohl existieren. Eine ganz andere Frage ist, was es denn bedeuten mag, zu existieren. Hierzu hat Niels Bohr mal was sehr Treffendes gesagt (siehe meine Seite Zum Wesen physikalischer Aussagen und dem, was man die Realität nennt).
Zitat von ggreiter:Zu Stringtheorie (ST) und Schleifen-Quanten-Gravitation (SQG): Zwischen beiden besteht insofern ein ganz gewaltiger Unterschied, als die ST eine hintergrund-abhängige Theorie ist, wohingegen die SQG (ebenso wie die ART) ohne Bezug zu irgend einem Hintergrund formuliert ist. RZQ ist hintergrund-unabhängig, also viel näher an SQG als an ST.
Zitat von ggreiter:Ich sehe RZQ als eine Art vergröberte SQG, wobei mir aber nicht klar ist, ob die gröbere oder die feinere Sicht die natürlichere ist.
Das liegt daran, dass ich die Spin-Networks nicht wirklich verstehe. Als gut verständlich (und „anschaulich“) würde ich sie nicht einzustufen. Hast du den Artikel, auf den ich oben verweise, gelesen?
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Beitrag Nr. 1894-12
19.07.2012 18:03
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Beitrag Nr. 1894-13
19.07.2012 21:21
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Beitrag Nr. 1894-14
20.07.2012 09:12
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Zitat von Gebhard:Speziell zum Ereignisbegriff sei noch gesagt:
Mir war klar, dass man die Punkte der Raumzeit als Ereignisse bezeichnet. Das schien mir aber nur eine Art Konvention zu sein (eine Sprechweise, die sich halt so eingebürgert hat). Ist das richtig, oder steckt mehr dahinter?
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Beitrag Nr. 1894-15
20.07.2012 21:36
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Beitrag Nr. 1894-16
23.07.2012 10:24
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Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1894-1:Wie die Allgemeine Relativitätstheorie uns lehrt, entwickeln physikalische Objekte — sobald sie sich relativ zueinander mit unterschiedlicher Beschleunigung bewegen — einen unterschiedlichen Zeitbegriff. Siehe hier Details dazu.
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Beitrag Nr. 1894-17
23.07.2012 11:28
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Hallo Gerhard-28, sei gegrüßt und herzlich willkommen geheißen, hier in Manus ZEITFORUM.Gerhard-28 schrieb in Beitrag Nr. 1894-16:(...)
Manche Leute behaupten, dass es keine Zeit gibt.
Zenon von Elea behauptet sogar, dass es keine Bewegung gibt.
Bewegung laut Zenon von Elea
Was ist Bewegung?
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Beitrag Nr. 1894-18
23.07.2012 12:51
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Zitat von Gerhard:Manche Leute behaupten, dass es keine Zeit gibt.
Zenon von Elea behauptet sogar, dass es keine Bewegung gibt.
Bewegung laut Zenon von Elea
Zitat von Gerhard:Was ist Bewegung?
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Beitrag Nr. 1894-19
23.07.2012 14:13
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Beitrag Nr. 1894-20
23.07.2012 18:33
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1894-17:Berücksichtigt man Deine Vorbemerkungen zu Zenon, kann "Was ist Bewegung?" nur provokativer Natur sein.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.