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Beitrag Nr. 1833-21
07.12.2011 09:09
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Wrentzsch schrieb in Beitrag Nr. 1833-20:Nicht möglich, du könntest nur parallele Existenz antreffen, die von Photonen mit gleichen Entstehungszeitpunkt noch nicht erreicht wurden.
Dann wäre die Entwicklung Ergebnis der Impulse durch Photonen seit dem Urknall.
Beiträge: 1.128, Mitglied seit 13 Jahren |
Beitrag Nr. 1833-22
08.12.2011 07:23
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Beiträge: 762, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 1833-23
08.12.2011 09:22
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Zitat:Wenn Bewegung mit Lichtgeschwindigkeit die Zeit anhält und Überlicht die Zeit umkehren soll- ist es so, das Photonen dich bei Lichtgeschwindigkeit nicht einholen können und du die Photonen bei überlicht zurücklässt.
Beiträge: 1.128, Mitglied seit 13 Jahren |
Beitrag Nr. 1833-24
09.12.2011 13:35
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Beiträge: 1.128, Mitglied seit 13 Jahren |
Beitrag Nr. 1833-25
09.12.2011 14:06
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Beitrag Nr. 1833-26
10.12.2011 21:29
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Beiträge: 4, Mitglied seit 12 Jahren |
Beitrag Nr. 1833-27
11.12.2011 11:29
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Ireland schrieb in Beitrag Nr. 1833-1:in die vergangenheit zu reisen ist möglich, wenn man sich schneller als das licht bewegt...
warum eigentlich ?
greetz ireland
Beiträge: 9, Mitglied seit 12 Jahren |
Beitrag Nr. 1833-28
11.12.2011 18:11
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Nein, das ist nicht möglich, weil jedes Ereignis in eine Kausalkette eingebunden ist, aus der es kein Entrinnen gibt.Ireland schrieb in Beitrag Nr. 1833-1:in die vergangenheit zu reisen ist möglich, wenn man sich schneller als das licht bewegt... warum eigentlich ?
Beiträge: 1.128, Mitglied seit 13 Jahren |
Beitrag Nr. 1833-29
12.12.2011 21:54
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Beitrag Nr. 1833-30
30.04.2012 07:57
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Okotombrok (Moderator)
Beiträge: 1.477, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 1833-31
30.04.2012 16:18
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weil es der mathematische Formalismus der SRT so hergibt.Bamuke schrieb in Beitrag Nr. 1833-30:. . . wieso sollte sich die zeit zurückdrehen sobald man wirklich schneller als das licht ist?
Beiträge: 2.421, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1833-32
30.04.2012 21:30
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Bamuke schrieb in Beitrag Nr. 1833-30:kann es denn weniger geben als das nicht vorhandensein von zeitfluß?
Beiträge: 1.644, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1833-33
01.05.2012 12:19
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 1833-32:Denn: Zeitfluss und Lichtgeschwindigkeit sind sich irgendwie ziemlich ähnlich, wenn nicht, sogar dasselbe..
Beiträge: 2.421, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1833-34
01.05.2012 19:40
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Beiträge: 2.307, Mitglied seit 13 Jahren |
Beitrag Nr. 1833-35
01.05.2012 19:53
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Zitat von Claus:Hallo Harti,
ich interpretiere die so genannte Vierergeschwindigkeit (s. z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Vierervektor) so, dass nicht nur elektromagnetische Wellen, sondern jedes Objekt (also auch jeder massebehaftete Körper) sich stets mit Lichtgeschwindigkeit durch die Raumzeit "bewegt".
Dementsprechend interpretiere ich das "Vergehen von Zeit" als ein "Sich-mit-Lichtgeschwindigkeit-in-Richtung-der-Zeit-bewegen" (vgl. auch meine homepage, Kap.1.2).
Beiträge: 2.421, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1833-36
01.05.2012 22:14
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Beiträge: 2.421, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1833-37
01.05.2012 22:25
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Henry schrieb in Beitrag Nr. 1833-35:Damit behauptest du aber, das überhaupt keine Zeit vergeht.
Beiträge: 1.644, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1833-38
02.05.2012 18:23
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Claus schrieb in Beitrag Nr. 1833-37:Die Dinge sind also an sich
nicht vergänglich sondern vielmehr begrenzt.[/i]
Beiträge: 2.421, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1833-39
02.05.2012 20:44
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 1833-38:ist dies nicht lediglich eine Folge des Modells...
Zitat von Harti:...dass man auf der Grundlage dieses geometrisch vierdimensionalen Modells zu einer Weltsicht kommt, die von der üblichen Weltsicht, die uns naturgegeben erscheint, abweicht.
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Beitrag Nr. 1833-40
03.05.2012 10:30
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Zitat von Claus:Hallo Henry,
ja, genauso verstehe ich es. Zur Verdeutlichung würde ich deinen letzten Satz gern noch ein wenig abändern:
... ein vollkommen im Raum ruhendes Objekt bewegt sich mit Lichtgeschwindigkeit durch die Zeit, ein Objekt (ein Photon z. B.), das sich im Raum mit Lichtgeschwindigkeit bewegt, ruht in der Zeit.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.