Sergio Del Rio
Beiträge: 53, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 1801-1
05.06.2011 04:07
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Watson
Beiträge: 45, Mitglied seit 12 Jahren
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Beitrag Nr. 1801-2
06.06.2011 23:26
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Sergio Del Rio
Beiträge: 53, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 1801-4
07.06.2011 14:14
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Zitat:Mir ist klar, dass die Praktikabilität einer Längenmessung zur Geschwindigkeitsbestimmung nahe null liegt aber mich interessiert, ob mein Denkansatz zutreffend ist.
Henry
Beiträge: 2.307, Mitglied seit 13 Jahren
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Beitrag Nr. 1801-5
07.06.2011 15:29
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Zitat:Watson schrieb in Beitrag Nr. 1801-2:
wieso sind die stäbe aufeinmal ungleich lang, nur weil sie sich voneinander entfernen?
Sergio Del Rio
Beiträge: 53, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 1801-7
07.06.2011 20:52
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Okotombrok
Beiträge: 1.477, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 1801-8
07.06.2011 23:12
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Sergio Del Rio
Beiträge: 53, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 1801-9
08.06.2011 00:54
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Volltreffer!Zitat:Wenn ich dich jetzt richtig verstehe, so denkst du darüber nach, ob man aus dieser Längenkontraktion die Relativgeschwindigkeit ableiten kann, nach dem Motto, 20% Längenkontraktion entspricht soundsoviel Km/h, richtig?
Henry
Beiträge: 2.307, Mitglied seit 13 Jahren
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Beitrag Nr. 1801-10
08.06.2011 09:39
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Zitat:Sergio Del Rio schrieb in Beitrag Nr. 1801-7:
Guten Abend!
@Henry
Danke für deine Ausführungen, obwohl mir die Grundlagen, so denke ich, klar sind. Ich beziehe mich in diesem Fall speziell auf das Verhältnis vom Δ der Geschwindigkeit (der Stäbe) zum Δ der Länge, beide gemessen aus der Perspektive eines Beobachters, der sich entweder beim einen, oder beim anderen Stab befindet.
Mich interessiert im Speziellen: Trifft es zu, dass ich anhand des so gemessenen Längenunterschieds Rückschlüsse auf die Geschwindigkeit ziehen kann?!
...und falls ja: wäre das nicht ein Maß für Geschwindigkeit (Relativgeschwindigkeit), welches man in Längeneinheiten ausdrücken könnte?
Es ist richtig, dass für das Gedankenexperiment angenommen werden muss die RT treffe zu.
Grüße,
Sergio
Zitat:Ich denke nicht dass das funktioniert, denn der Besen auf dem ich reite verkürzt sich für mich nicht, sondern die Längen, auf die ich mich zubewege bzw. die ich zu überwinden habe. Wie kann ich festzustellen, um wieviel sich die Längen im Vergleich zu einem ruhenden Beobachter verkürzen? Vergleichen/messen kann ich Längen nur, wenn diese zueinander ruhen.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.