Stueps
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Beitrag Nr. 1781-1
11.04.2011 20:50
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Okotombrok
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Beitrag Nr. 1781-2
12.04.2011 15:49
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Stueps
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Beitrag Nr. 1781-3
12.04.2011 17:31
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Stueps
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Beitrag Nr. 1781-4
14.06.2011 11:35
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Quante schrieb in Beitrag Nr. 1802-26:..., denn im Berliner Blätterwald rauschte heute diese Meldung durch:
http://www.tagesspiegel.de/wissen/doch-kein-neues-t...
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.