Hans-m
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Beitrag Nr. 1642-1
05.05.2010 12:30
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Stueps
Beiträge: 3.476, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 1642-2
05.05.2010 16:19
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1642-1:
Welche Unterschiede gibt es zwischen Licht und sonstigen Wellen, und welche Gemeinsamkeiten?
[Nachricht zuletzt bearbeitet von Hans-m am 05.05.2010 um 12:33 Uhr]
Horst
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Beitrag Nr. 1642-3
05.05.2010 16:51
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Zitat:Welche Unterschiede gibt es zwischen Licht und sonstigen Wellen, und welche Gemeinsamkeiten?.
Stueps
Beiträge: 3.476, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 1642-4
05.05.2010 16:52
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1642-1:Licht hat eine Masse und kann der Gravitation eines Schwarzen Lochs nicht entkommen.
[Nachricht zuletzt bearbeitet von Hans-m am 05.05.2010 um 12:33 Uhr]
Hans-m
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Beitrag Nr. 1642-5
06.05.2010 09:22
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Ich sprach auch nicht von Ruhemasse, sondern von der Masse, die das Licht bei "c" hat.Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1642-4:Licht (oder das ihm zugeordnete Teilchen - das Photon) hat keine Ruhemasse. Das unterscheidet es von der Materie.
Zitat:Licht kann dem schwarzen Loch nicht entkommen, weil die Fluchtgeschwindigkeit am Ereignishorizont des s.L. genauso hoch wie die LG ist. Licht muss den Geodäten der Raumzeit folgen. Am Ereignishorizont eines s.L. ist die Raumzeit vom Rest des Universums abgeschlossen, die Raumzeit "umwickelt" sich am Ereignishorizont sozusagen selbst. Daher kann Licht nicht mehr einem s.L. entweichen.
Zampano
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Beitrag Nr. 1642-6
06.05.2010 12:16
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1642-5:Masselose Objekte unterliegen bekanntlich nicht der Gravitation, so daß für diese "Objekte" die Regel eigentlich nicht gelten dürfte. Stellt sich jedoch die Frage, ob Radiowellen, Röntgenstrahlen etc. wirklich masselos sind.
Sollten sie dem Schwarzen Loch nicht entkommen können, so wäre dies ein Indiz, daß sie eine Masse haben.
Feyn137
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Beitrag Nr. 1642-7
06.05.2010 19:00
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Hans-m
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
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Beitrag Nr. 1642-8
08.05.2010 11:51
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Zitat:Zitat der verlinkten Seite:
Den Erkenntnissen der Quantenmechanik folgend, bestehen elektromagnetische Wellen aus einem Strom von Teilchen, den Photonen.
Horst
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Beitrag Nr. 1642-9
08.05.2010 18:35
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Zitat:Licht ist bekanntlich der Teil des Spektrums, der unsere Netzhaut reizt.
Stueps
Beiträge: 3.476, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 1642-10
08.05.2010 19:59
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1642-5:Masselose Objekte unterliegen bekanntlich nicht der Gravitation, so daß für diese "Objekte" die Regel eigentlich nicht gelten dürfte.
Feyn137
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Beitrag Nr. 1642-11
09.05.2010 04:26
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Ernst Ellert II
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Beitrag Nr. 1642-12
09.05.2010 10:11
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(SATIRE)Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1642-1:(...)
Welche Unterschiede gibt es zwischen Licht und sonstigen Wellen, und welche Gemeinsamkeiten?
(...)
Real
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Beitrag Nr. 1642-13
10.05.2010 07:59
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Hans-m
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Beitrag Nr. 1642-14
10.05.2010 09:12
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Zitat:Licht ist bekanntlich der Teil des Spektrums, der unsere Netzhaut reizt.
Hatte ich eigentlich auch genau so gemeint! Hatte mich wohl falsch ausgedrücktHorst schrieb in Beitrag Nr. 1642-9:NEIN ....nicht Licht reizt unsere Netzhaut, sondern primär der Bereich des elektromagnetischen Spektrums zwischen 380 und 78o nm. Erst dann entsteht sekundär durch die Umwandlung dieser Strahlung in unserem Gehirn eine subjektive Empfindung die wir Licht nennen.
Empfindungen aber existieren nicht als materielle Realitäten.
Feyn137
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Beitrag Nr. 1642-15
10.05.2010 13:29
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Dark angel
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Beitrag Nr. 1642-16
09.06.2010 17:54
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Hans-m
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Beitrag Nr. 1642-17
11.06.2010 12:47
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Okotombrok
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Beitrag Nr. 1642-18
05.08.2010 00:41
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1642-17:Wie errechne ich den Energiegehalt eines Lichtquants?
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.