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Beitrag Nr. 1580-1
28.02.2010 12:43
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Beitrag Nr. 1580-2
28.02.2010 14:26
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Beitrag Nr. 1580-3
28.02.2010 14:28
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Ich sage einfach mal so: Vergiß Rand des Universums, sowie Urknall als absoluten Nullpunkt.Gegenwart schrieb in Beitrag Nr. 1580-1:... Man bestimmt also, wenn ich das recht verstehe, nicht nur die Entfernung der Extremalpunkte der Raumzeit voneinander, sondern auch die Entfernung Unseres Standortes vom Urknall. Die logische Anordnung der Messung würde also belegen, dass es keinen räumlichen Unterschied zwischen dem äußeren Rand des Universum und dem Standort des Beobachters innerhalb des Universum geben kann...
Gegenwart
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Beitrag Nr. 1580-4
28.02.2010 14:45
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Beitrag Nr. 1580-5
28.02.2010 14:51
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Beitrag Nr. 1580-6
28.02.2010 17:53
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Aus folgendem Grund handelt es sich nicht um eine Fehlberechnung:Bernhard Kletzenbauer schrieb in Beitrag Nr. 1580-3:Nur durch die Fehleinschätzung, daß der Sichtrand auch die absolute Grenze des Universums ist, kommt es zu der Fehlberechnung, daß das Universum auch bloß 13,7 Mrd Jahre alt ist.
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Beitrag Nr. 1580-7
28.02.2010 18:11
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Beitrag Nr. 1580-8
28.02.2010 18:46
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Beitrag Nr. 1580-9
28.02.2010 19:03
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Genau.Bernhard Kletzenbauer schrieb in Beitrag Nr. 1580-7:...die Astronomen im Virgo-Haufen stellen dieselbe Rechnung auf. Und vor 13,7 Mrd. Jahren ist das ganze Universum im Virgo-Haufen gewesen, ...
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Beitrag Nr. 1580-10
28.02.2010 19:05
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Seltsam, daß wir nicht von lauter Ereignishorizonten umgeben sind. Denn für weit entfernte Orte wie Virgo-, Coma-, Herkules-, Abell-Cluster müssen wir das Selbe annehmen wie für unseren Standort.Zara.t. schrieb in Beitrag Nr. 1580-8:Das uns bekannte Universum hat eine relativ konstante Materiedichte. Grob geschätzt müßte eine Kugel mit einem Radius von etwa 14 Milliarden Lichtjahren bei dieser Dichte einen Ereignishorizont bilden.
Irgendwie wär da dann Weltende für uns.
zara.t.
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Beitrag Nr. 1580-11
28.02.2010 19:10
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Beitrag Nr. 1580-12
28.02.2010 20:45
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Beitrag Nr. 1580-13
28.02.2010 21:33
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Bernhard Kletzenbauer schrieb in Beitrag Nr. 1580-10:Seltsam, daß wir nicht von lauter Ereignishorizonten umgeben sind. Denn für weit entfernte Orte wie Virgo-, Coma-, Herkules-, Abell-Cluster müssen wir das Selbe annehmen wie für unseren Standort.
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Beitrag Nr. 1580-14
28.02.2010 22:12
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In einem schwarzen Stern ist die Materiedichte nahe bei unendlich. Deshalb ist die Gravitation dort so hoch. Beim Universum ist wesentlich mehr Materie vorhanden aber auch nicht so dicht verteilt. Da die Gravitation mit dem Quadrat der Entfernung abnimmt, ist die Schwerkraft nirgends im freien All so hoch, daß sie das Licht festhält wie ein schwarzer Stern in unmittelbarer Nähe.Zara.t. schrieb in Beitrag Nr. 1580-13:An der tatsache, daß wir bei genügend großer Ausdehnung des Universums in einem schwarzen Loch leben müßten, führt IMHO kein theoretischer Ausweg vorbei.
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Beitrag Nr. 1580-15
01.03.2010 08:31
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Beitrag Nr. 1580-16
01.03.2010 08:43
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Beitrag Nr. 1580-17
01.03.2010 14:40
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(Hervorhebung im Zitat durch mich)Hallo Gegenwart, sei gegrüßt.Gegenwart schrieb in Beitrag Nr. 1580-16:Ach, ihr. Wissenden
wovon spricht ihr? Von Virgo, von schwarzen Sternen?
Ich weiß nicht wovon ihr spricht und ich will's nicht wissen.
immer der gleiche Filz (danke Ernst)
DJ-BOBO-Sterne, Empirie-Nebel....
Es ist an der Zeit die Köpfe zu durchspülen!
Gegenwart
Und jetzt maulst Du hier rum (entschuldige den unverblümten Ausdruck) wenn das eingetreten ist was Du oben gewünscht hast.Zitat:Ich würde mich freuen, wenn dies jemand liest und was darüber schreibt.
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Beitrag Nr. 1580-18
01.03.2010 15:01
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Hallo Zara.t., sei gegrüßt.Zara.t. schrieb in Beitrag Nr. 1580-15:(...)
Es liegt ein Schwarzes Loch vor.
Für das Gravitationsfeld auf einer Kugelschale ist es gleichgültig, ob die Masse hoch verdichtet im Zentrum sitzt oder gleichmäßig fein verteilt in der ganzen Kugel.
Viele Theoretiker (zB Smolin) gehen davon aus, daß Schwarze Löcher in ihrem Inneren neue Universen bilden.
Grüße
zara.t.
[Nachricht zuletzt bearbeitet von Zara.t. am 01.03.2010 um 08:38 Uhr]
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Beitrag Nr. 1580-19
01.03.2010 15:03
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Beitrag Nr. 1580-20
01.03.2010 15:59
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.